Beiträge von GiMichael

    Ohne es geprüft zu haben. Ich gehe davon aus, dass auch bei Klima Off die Batterie innerhalb der programmierten Grenzen sowohl gekühlt als auch beheizt wird, bevor sie Schaden nimmt.

    Battery Care Modus stellt die Ladegrenze immer auf 80% zurück. Wird im Manuel und auch im Infotainment erklärt. Ich hatte nie bedenken, was es sein könnte.


    Ladegrenze stellt die Ladegrenze ein. Wenn die erreicht ist, hört der Enyaq auf zu laden. Sowohl AC als auch DC.


    Ladeorte haben Priorität. Da ich nicht verstehe warum ich zu Hause anders laden sollte, als auf der Arbeit oder woanders. Deshalb nutze ich sie nicht, zumal diese Funktion immer wieder zu Problemen zu führen scheint. Ich empfehle die Ladeorte wegzulassen.


    Ich habe immer auf 80 stehen. Nur unterwegs nehme ich 100% und bevor ich losfahren will. Zurück zu Hause stelle ich wieder auf 80%. Battery Care ist aus. Ich war das umschalten auf 80% leid. Passierte dauernd wenn ich es nicht wollte.

    Elektroinstallation ist komplett neu.

    Also beste Voraussetzungen für 2,3 kW laden. Nur 16A = 3,6 kW solltest du lassen. Das schaffen die üblichen Steckdosen nicht, auch wenn sie neu sind, trotzdem löst der Leitungsschutzschalter dann noch nicht aus. Es kommt im Zweifel zum Brand obwohl das Schutzgerät nicht auslöst. Deshalb ist da Vorsicht angesagt. Fühl einfach mal selber wie warm der Schukostecker und das Kabel zur Steckdose bei 2,3 kW bereits werden. Das ist schon deutlich merkbar.


    Je nachdem wie viel du fährst, wirst du dann oft anstecken müssen. Aber Standzeit ist halt Ladezeit und kein Problem. Nur abends um 10:00 leer ankommen und morgens 6:30 voll wieder los, wird nicht klappen. Wenn die Standzeiten mal nicht für viele Fahrten reichen sollten (Frau kommt von längerer Tour nach Hause, du fährst noch schnell los und abends will der Sohn noch auf Tour), dann muss halt mal am Schnellader nachgeladen werden.


    2,3 kW abzüglich Verluste x 10h sind ca. 20 kWh. Beim 85er mit 77kWh netto sind das dann grob 25% SoC.

    Sicher wäre ich mir auch nicht. Da es mich nicht als ehr interessiert, habe ich aber auch nicht ernsthaft gegoogelt. 2030 ist ja noch etwas Zeit und da gibt es noch zwei Bundestagswahlen. Gesetze sind halt immer änderbar.


    Edit: und abends auf dem Sofa ist der Original-Gesetzestext im Smartphone quasi unlesbar. Das geht nur am PC.

    Haufe schreibt u. a. das hier. Da steht in mehreren Texten, dass für die % Regelung der Tag der Anschaffung gilt und bei der Höhe des Bruttolistenpreises der Tag der ersten Zulassung. Aber was weiß ich denn schon.


    Im Zweifel würde ich empfehlen den original Gesetztest zu lesen.


    Haufe:

    2.2.3.2 Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze ab 2024 auf 70.000 EUR

    Für reine Elektro-Firmenwagen, die ab 1.1.2024 (und vor dem 1.1.2031) neu oder gebraucht angeschafft werden, wird durch das Wachstumschancengesetz der zulässige Bruttolistenpreis für die 75 %-Kürzung des geldwerten Vorteils bei der Firmenwagenbesteuerung erhöht. Die 0,25 %-Methode soll für Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung bis zu 70.000 EUR gelten. Für vor dem Jahr 2024 angeschaffte (Dienst-)Fahrzeuge soll weiterhin der bisherige Grenzbetrag von 60.000 EUR maßgebend sein, auch bei einer Nutzung des Fahrzeugs im Jahr 2024.

    Für die 1 %-Regelung bedeutet dies, dass die Kürzung des Bruttolistenpreis um 75 % bei der Berechnung des geldwerten Vorteils ab 2024 erstmals die Anschaffung von E-Dienstwagen begünstigt, deren Bruttolistenpreis über 60.000 EUR liegt. Der Gesetzgeber trägt mit der geplanten Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze auf 70.000 EUR den gestiegenen Kaufpreisen in der Automobilbranche Rechnung. Für Elektro-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung bis zu maximal 60.000 EUR (ab 2024: 70.000 EUR) werden entsprechend der Kürzung des Bruttolistenpreises auf 25 % bei der 1 %-Regelung bei der Fahrtenbuchmethode die Anschaffungskosten und damit die Abschreibungsbeträge bzw. bei Leasingfahrzeugen die monatliche Leasingraten für vom 1.1.2019 – 31.12.2030 angeschaffte Elektro- und Hybridelektro-Dienstwagen nur mit 25 % angesetzt.