Beiträge von nitech

    Du darfst mit einem Fahrzeug, dass kein E-Kennzeichen hat, nicht auf Flächen parken, die für E-Fahrzeuge reserviert sind (siehe entsprechende Verkehrszeichen).

    Ein Kollege von mir hat vor einigen Wochen ein Ticket für verkehrswidriges Parken mit Behinderung über 60 € bekommen. Er stand 2 Stunden an einer 22-kW-Allegro-Säule in Berlin und hat geladen. Sein Anwalt hat ihm erklärt, dass es keine Rolle spielt, ob es sich eindeutig um ein E-Fahrzeug handelt oder ob er lädt, verkehrsrechtlich zählt nur die eineindeutige Kennzeichnung eines E-Fahrzeugs durch das nachgestellte "E" im KFZ-Kennzeichen.

    Gilt das auch für Ausländer? Die können ja kein E Kennzeichen haben, laden müssen sie ja trotzdem.

    Oberleinsiedler irrelevant: der Hintermann muss immer genug Abstand einhalten damit er jederzeit, also auch bei einer plötzlichen Notbremsungdes Vordermannes, genug Bremsweg hat. Wenn nicht hat er den Mindestabstand unterschritten.

    Aber da war doch erst in Amerika ein Toter weil sein Tesla einen Defekt hatte und Mitten auf der AB einfach stehengeblieben ist.

    Und solange es nur Blech ist-> gut Ausgegangen.

    mfg

    Edith: man sollte den Post genau lesen. Kann man einen Psot löschen?

    Das Symbol schaut aber für mich danach aus als wenn er sich "nur" wegen fehlenden Geschwindigkeitsbegrenzungen in den Onlinedaten aufregen würde. Ist das Gardaseegegend?

    mfg

    Quattro jein, Technisch natürlich möglich, aber nicht sinnvoll (auch nicht beim RS) da bei 180 der Akku schneller leer wird als man HPC sagen kann ;).

    Und diese Diskussion gibt es eigentlich nur in Deutschland, alle anderen haben vernünfitge Tempolimits, auch auf der Autobahn.

    mfg

    p.s. wäre jemand mit pACC so freundlich mir sein Backup des STG 13 zu schicken - rein aus Neugierde würde ich das gerne vergleichen.

    Quattro nein, ich habe keine Bedenken, maximal wird beim Update die ursprünglichen Parameter wieder eingestellt. Was die Geschwindigkeit betrifft: davon würde ich, wenn es überhaupt die Möglichkeit gibt, die Finger lassen. Das ist meiner Meinung zulassungsrelevant und daher wedie Betriebserlaubnis erlöschen. Spätestens bei einem evt. Unfall mit erhöhter Geschwindigkeit würde man extreme Schwierigkeiten bekommen.