Tief durchatmen fällt auch immer besonders leicht, wenn man zu den Glücklichen gehört, die bereits beliefert wurden...
Ganz ehrlich, solche Kommentare sind ähnlich hilfreich, wie die von der Sorte "was soll die ganze Aufregung wegen 1500,- €".
Wer die Kohle wirklich nicht braucht, kann sie ja einem guten Zweck zukommen lassen. Da ist sie allemal besser aufgehoben als im VW-Konzern. Und das geht auch ohne es hier an die große Glocke zu hängen...
Und jeder der den Klageweg bezüglich der 1.500€ aufgrund der entgangenen Fördersumme gehen wird, wird dies nicht vor dem 01.01.2023 tun können. Denn erst wenn etwas eingetreten ist, kann überhaupt dagegen Einspruch erhoben werden (Anwalt und Klageerhebung).