Beiträge von TThomas

    Laut Ladesäulenverordnung, ist es eine öffentliche Ladesäule.

    Laut Steuerrecht, besteht keine Gewinnabsicht, es wird kein Umsatz generiert und ist somit irrelevant (ich verschenke eine Sache (Strom)).

    Spenden müssen laut Steuerecht im Privatbereich erlaubt.


    Das niemand weiß wo die Säule ist, ist ein Fehler der Bundesnetzagentur. Sie fragt ihrerseits ab, ob eine Veröffentlichung gewünscht ist oder nicht.

    Ausgeschildert wird sie wie gefordert sein.

    Dem Personenkreis wird sie zugänglich sein wie gefordert.


    Antrag wird gestellt und dann schauen wir mal was die Bundesbehörde dazu sagt.

    Blechschild zur Kenntlichmachung ist bestellt (Schild 314, mit Zusatzzeichen 1050-32).


    Ein Betrug jedweglicher Art kann hier nicht stattfinden, da ich ja alle formalen Anforderungen erfüllen werde und auch will.

    Einzig die Hoffnung auf wenige Leute die hier laden bewegt mich dazu mit einem + rauszukommen.

    Wenn zu viele Laden, werde ich die Säule ganz legal abmelden und damit auch keine Mittel mehr erhalten.


    Noch dazu Ulf007 kann das kein Förder- oder Subventionsbetrug sein, da die THG-Quote einen Zertifikatshandel zur Basis hat.

    Sie wird nur verpflichtend von allen beteiligten gefordert. Eine Subvention (wie die E-Auto-Kaufprämie) findet nicht statt.

    Richtig.

    Die Erwartung ist klar, dass weniger Ladevorgänge öffentlich durchgeführt werden, als derer die ich selbst tätige.

    Damit ein + für mich bleibt, dafür stelle ich ja anderen die Möglichkeit zur Verfügung.

    Spenden wären immer gerne gesehen.


    Das ist der Plan. Wenn er nicht aufgeht, endet das Projekt eben. Dann muss ich die Ladesäule wieder abmelden und fertig, kostet mich doch nichts.

    Ulf007  SAXI ich werde berichten.


    Und nein die Gier ist nicht größer als das Hirn. Ich finde diese Unterstellung doch sehr frech. Ich glaube nicht, dass du mir das Face-to-Face ebenso sagen würdest.

    Ich stelle für JEDEN (auch dich) eine kostenlose Lademöglichkeit zur Verfügung (nächste öffentliche Ladeinfrastruktur ist 2km entfernt) und zahle dafür ~40cent. Heißt ich zahle 22cent pro geladener kwh drauf. Dafür das ich die kwh die ich für mich lade 18cent günstiger bekomme. Gehen wir also von den selben kwh aus die ich an andere verschenke und die ich selbst lade, zahle ich 4 cent drauf.


    Da steckt Hirnschmalz drinnen und wir sind in Deutschland ein Lobby-Land.

    Ich bin mir sicher, das alle Ladesäulenbetreiber, von uns das selbe Geld verlangen, obwohl sie 18cent zusätzlich bekommen.


    Wenn ich an (eine Firma wie EnBW) denke, kaufen die ihren Strom für geschätzt netto 5cent/kwh. Mwst, können Sie durchreichen.

    Weiterhin fallen Verwaltungs-, Installations- und sonstige Kosten an.

    Für die kwh verlangen sie vom Endkunden ~40cent/kwh (AC-Säule).

    Wenn die Verwaltungs- und sonstige Kosten und der Strombezug bei bei 50cent/kwh liegen und wir von einer Ladesäule aus (2 Anschlüsse á 11kw) und jährlichen 5000kw/h geladenen Strom pro Ladepunkt, ausgehen.

    Sind das Gewinne von 8cent pro kw/h x 10000kw/h ergibt einen EBIT von 80t€ pro Jahr. Die Abschreibung der Säule ist ja schon in den Verwaltungs- und sonstigen Kosten berechnet.

    Eine Ladesäule kostet ohne Installationskosten "nur 3t€" + rechnen wir mit 10t€ Installationskosten (Anträge, Baustelleneinrichtung, usw.), Amortisiert sich die Anlage nach ~3 Jahren.

    Und ich vermute die Werte sind in der Realität sogar noch positiver für die Firmen.

    Also ich will das jetzt mal probieren.
    Ich habe eine OpenWB mit zwei Ladepunkten. Einer davon wird vor die Garage auf den Parkplatz verlegt.

    Damit und mit einem Hinweißsschild (Blauer Grund weißes Symbol) ist die öffentliche Zugänglichkeit gekennzeichnet nach

    Zitat von §2 LSV

    5.ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann, es sei denn, der Betreiber hat am Ladepunkt oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Ladepunkt durch eine deutlich sichtbare Kennzeichnung oder Beschilderung die Nutzung auf einen individuell bestimmten Personenkreis beschränkt; der Personenkreis wird nicht allein dadurch bestimmt, dass die Nutzung des Ladepunktes von einer Anmeldung oder Registrierung abhängig gemacht wird;

    Ich bin jetzt noch über zwei Punkte der LSV gestolpert bei denen ich mir unsicher bin.

    Zitat von §3 Abs. 4

    (4) Beim Aufbau von Ladepunkten muss sichergestellt werden, dass eine standardisierte Schnittstelle vorhanden ist, mithilfe derer Autorisierungs- und Abrechnungsdaten sowie dynamische Daten zur Betriebsbereitschaft und zum Belegungsstatus übermittelt werden können

    Hier wäre die Frage, welche Snittstelle meinen die?

    Zitat von §4 LSV

    Der Betreiber eines Ladepunkts hat den Nutzern von elektrisch betriebenen Fahrzeugen das punktuelle Aufladen zu ermöglichen. Dies stellt er sicher, indem er 1.an dem jeweiligen Ladepunkt keine Authentifizierung zur Nutzung fordert, und die Leistungserbringung, die die Stromabgabe beinhaltet, anbietet a)ohne direkte Gegenleistung, oder b)gegen Zahlung mittels Bargeld in unmittelbarer Nähe zum Ladepunkt, oder

    2.an dem jeweiligen Ladepunkt die für den bargeldlosen Zahlungsvorgang erforderliche Authentifizierung und den Zahlungsvorgang mittels eines gängigen kartenbasierten Zahlungssystems beziehungsweise Zahlungsverfahrens in unmittelbarer Nähe zum Ladepunkt oder mittels eines gängigen webbasierten Systems ermöglicht, wobei in der Menüführung mindestens die Sprachen Deutsch und Englisch zu berücksichtigen sind und mindestens eine Variante des Zugangs zum webbasierten Zahlungssystem kostenlos ermöglicht werden muss.

    Und hier wäre die Frage, ob ich sogar den Strom verkaufen dürfte, wenn ich Barzahlung anbiete. (Steuerrechtlich vermutlich nicht i.O., da betriebswirtschaftliche Gewinnabsicht unterstellt werden könnte)


    Fakisch will ich es so einrichten, dass jeder jederzeit dort laden kann (bis zu 22kw). Über die von Speicher genannte App &Charge will ich eine "Art" Abrechnung machen.
    Sollte das nicht klappen, wird die Ladegeschwindigkeit auf 3,7kw gedrosselt, damit die Paragrafen 3-6 ausgenommen sind. Damit muss ich keine Abrechnung anbieten, keine Kompatibilät vorweißen und keine Kennzeichnung.


    Dann kann ich zukünfig meinen Strom vor meiner Garage 18cent günstiger tanken.


    Hat jemand Anmerkungen zu meinem Plan ich bin offen für Hinweiße. Zum Beispiel ob die eigentliche Ladesäule (Wallbox) sichtbar sein muss. Der Plan war nur das Kabel durch die Wand nach außen zu führen (oder eine Weibliche Typ2-Dose für 32$ in China kaufen).

    Für so einen China Schrott (Reifen) würdest du 1200€ ausgeben und was gescheites für 1350€ ist zu teuer.

    Da fällt mir das Verständnis.

    Da fehlt mir das Verständnis ;)

    Mir auch. Bei einem 50t€ + x Auto....


    Sollten die Versicherer mal drauf kommen. Wer wo anders spart, zahlt doppelt.

    Auch tun sie ja, per OBD-Dongle. Da werden ESP-Eingriffe und ABS-Intervalle mitgelesen und die sind bei billig Reifen deutlich häufiger...