Beiträge von enopol

    Anmelden ja, aber nicht genehmigen lassen. Bei mir steht demnächst die Erweiterung der Zappi um eine zweite an. Ich ringe noch mit mir, ob ich dafür einen Betrieb offiziel beauftrage, oder meinen liben Nachbarn (gelernter Elektriker) frage. Leider ist der Installationsaufwand nicht so einfach wie bei der ersten. Es muss die Kellerwand durchbohrt werden, anschließend muss das Kabel unter dem Pflaster des Stellplatzes hindurch verlegt werden...


    Der Sicherungskasten ist Stand 2013. Bei der letzten WB-Installation 2021 (Kabel verlegen durch Nachbarn und mich, Anklemmen durch Fachbetrieb) musste da nix umgebaut werden (obwohl er z.B. noch keinen Überspannungsschutz hat).

    ja, aber heute muss diese Möglichkeit halt vorgesehen werden.

    Ob der Netzbetreiber es aktuell überhaupt nutzen kann oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle.


    Ich habe meine WB, die die damalige Förderung (KfW-440) eben gerade noch bekommen hatte, im Herbst 2021 installiert bekommen.

    Es wurde ein 3-pol-HS, ein 4-pol FI und 3x 16A-LS in einen kleinen Sicherungskasten verbaut. Der E-Fachbetrieb hat das danach dem Netzbetreiber gemeldet und gut ist.

    Schon damals war für die Förderung eine Steuermöglichkeit Zwang.

    Gebrauch hat davon in den bisherigen 5 Jahren niemand gemacht.....


    Diese alten Komponenten inkl. der Wallbox konnte die E-Fachkraft jetzt (der kleine Extra-Zählerkasten für die WB war dem monströsen neuen Zählerschrank im Weg....) bei Einbau des neuen Zähler-Verteilschranks einfach so übernehmen, weil die Geschichte Bestandschutz hat.


    Sobald ich die WB wechsle, gibt es keinen Bestandschutz mehr...aber dann habe ich ja auch schon die (aktuell) geforderten Grundvoraussetzungen.


    Wie sich ein Fachbetrieb genau verhält, kann durchaus davon abweichen....das habe ich bei meiner Recherche anhand mehrerer WP-Installationen nicht nur einmal bewundern dürfen...solange der konzessionierte E-Fachmensch dafür unterschreibt, wäre mir das egal. Ich muss als Kunde und Betreiber der Anlage darauf vertrauen können, dass ein konzessionierter Fachbetrieb weiß, was er macht....


    Mein Netzbetreiber verrät leider niemanden wie die Steuerung der WB aussehen könnte, wenn eine physische Steuerleitung (fast) unmöglich ist.

    Von daher würde ich bei mir keine Änderungen vornehmen.

    dann dürfte es mit der physischen Versorgung der WB durch Stromkabel auch fast unmöglich sein.....

    In einem solchen Fall der zweiten WB würde ich immer vorher mit dem Stromlieferanten/VNB, der zuständig ist, Kontakt aufnehmen, um zu fragen

    das würde ich bei "komplizierteren" Fällen ebenfalls unbedingt lassen. Das soll der konzessionierte E-Mensch klären und dafür letztendlich unterschreiben....

    Wenn die Gesamtleistung (via Lastmanagement) 11 kW nicht überschreitet, braucht man nach wie vor keine Genehmigung.

    aber anmelden musst du diese Gerätekombination inkl. Umschaltung trotzdem und die aktuell gültigen Vorschriften müssen dann auch eingehalten werden.

    Das bedeutet aber, dass beide 11kW-WB angemeldet werden müssen. "Bestandsschutz" gibt es dann nicht.

    Zudem muss die Hausinstallation dann, sofern nicht schon der Fall, den aktuell gültigen Vorschriften entsprechen, was u.a bedeutet:

    Neben einer abgenommenen Hauserdung: Ein aktueller Sicherungs/Verteilkasten mit plombierbaren Bereichen für den Zähler, den Überspannungsschutz und den APZ-Platz, der die für die Steuerung beider WBs nötigen Geräte enthalten mussund jeweils eine Datenleitung zu den WBs.


    Ob der Netzbetreiber ohne weiteres 2 WBs zulässt, weiß ich nicht. Nur anmelden (durch die konzessionierte E-Fachkraft) reicht dann m.E. nicht aus. Dafür braucht man schon eine Genehmigung.

    wenn wir länger mit aufgeschnallten E-Bikes parken, schließe ich die Räder mit einer Motorrad-Kette (10mm² gehärtete Kettenglieder) an die AHK und verbinde beide Räder untereinander zusätzlich mit den zu den Rädern gehörenden Abus-Faltschlössern.

    Die Akkus befinden sich beim Transport ohnehin nicht in den Bikes (gut sichtbar: offenes Akkufach) und zusätzlich entferne ich beide Sättel mit Sitzrohren.


    macht etwas Aufwand, aber dürfte eher abschrecken, als nur mit den üblichen Briefkastenschlössern der Haltearme gesicherte Räder.