Kurz gesagt, stimmt Coupé hat einen minimal kleineren Kofferraum
Soweit ich es anhand der Skoda Konfig verstanden habe, hat das Coupe einen um 100L kleineren Maximalkofferraum (1610 anstatt 1710L)
Kurz gesagt, stimmt Coupé hat einen minimal kleineren Kofferraum
Soweit ich es anhand der Skoda Konfig verstanden habe, hat das Coupe einen um 100L kleineren Maximalkofferraum (1610 anstatt 1710L)
Anmelden ja, aber nicht genehmigen lassen. Bei mir steht demnächst die Erweiterung der Zappi um eine zweite an. Ich ringe noch mit mir, ob ich dafür einen Betrieb offiziel beauftrage, oder meinen liben Nachbarn (gelernter Elektriker) frage. Leider ist der Installationsaufwand nicht so einfach wie bei der ersten. Es muss die Kellerwand durchbohrt werden, anschließend muss das Kabel unter dem Pflaster des Stellplatzes hindurch verlegt werden...
Der Sicherungskasten ist Stand 2013. Bei der letzten WB-Installation 2021 (Kabel verlegen durch Nachbarn und mich, Anklemmen durch Fachbetrieb) musste da nix umgebaut werden (obwohl er z.B. noch keinen Überspannungsschutz hat).
ja, aber heute muss diese Möglichkeit halt vorgesehen werden.
Ob der Netzbetreiber es aktuell überhaupt nutzen kann oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle.
Ich habe meine WB, die die damalige Förderung (KfW-440) eben gerade noch bekommen hatte, im Herbst 2021 installiert bekommen.
Es wurde ein 3-pol-HS, ein 4-pol FI und 3x 16A-LS in einen kleinen Sicherungskasten verbaut. Der E-Fachbetrieb hat das danach dem Netzbetreiber gemeldet und gut ist.
Schon damals war für die Förderung eine Steuermöglichkeit Zwang.
Gebrauch hat davon in den bisherigen 5 Jahren niemand gemacht.....
Diese alten Komponenten inkl. der Wallbox konnte die E-Fachkraft jetzt (der kleine Extra-Zählerkasten für die WB war dem monströsen neuen Zählerschrank im Weg....) bei Einbau des neuen Zähler-Verteilschranks einfach so übernehmen, weil die Geschichte Bestandschutz hat.
Sobald ich die WB wechsle, gibt es keinen Bestandschutz mehr...aber dann habe ich ja auch schon die (aktuell) geforderten Grundvoraussetzungen.
Wie sich ein Fachbetrieb genau verhält, kann durchaus davon abweichen....das habe ich bei meiner Recherche anhand mehrerer WP-Installationen nicht nur einmal bewundern dürfen...solange der konzessionierte E-Fachmensch dafür unterschreibt, wäre mir das egal. Ich muss als Kunde und Betreiber der Anlage darauf vertrauen können, dass ein konzessionierter Fachbetrieb weiß, was er macht....
Mein Netzbetreiber verrät leider niemanden wie die Steuerung der WB aussehen könnte, wenn eine physische Steuerleitung (fast) unmöglich ist.
Von daher würde ich bei mir keine Änderungen vornehmen.
dann dürfte es mit der physischen Versorgung der WB durch Stromkabel auch fast unmöglich sein.....
In einem solchen Fall der zweiten WB würde ich immer vorher mit dem Stromlieferanten/VNB, der zuständig ist, Kontakt aufnehmen, um zu fragen
das würde ich bei "komplizierteren" Fällen ebenfalls unbedingt lassen. Das soll der konzessionierte E-Mensch klären und dafür letztendlich unterschreiben....
Na ja, kleiner ist das Coupé nicht...
Kleiner wäre der Elroq, aber nur, was den Kofferraum angeht.
na ja, ich meine dass der Kofferraum des Coupes schon minimal kleiner ist und sich durch die abfallende Dachlinie etwas schlechter beladen lässt.
Ich habe eine Steuerleitung und keine Spannungsversorgung. Die 12V greife ich am Sicherungspanel im Innenraum ab.
verstehe ich jetzt nicht so ganz:
Kannst du damit die 12V-Dose im Kofferraum mit mindestens 10A versorgen?
Wenn die Gesamtleistung (via Lastmanagement) 11 kW nicht überschreitet, braucht man nach wie vor keine Genehmigung.
aber anmelden musst du diese Gerätekombination inkl. Umschaltung trotzdem und die aktuell gültigen Vorschriften müssen dann auch eingehalten werden.
Alles anzeigenWenn du in Zukunft zwei E-Fahrzeuge hast, dann nimm doch lieber zwei WB mit 11 kW.
Ich habe nun seit fast 5 Jahren E-Fahrzeuge und je Fahrzeug eine WB mit 11 kW.
Bisher haben wir damit die Fahrzeuge immer passend geladen bekommen.
Der Enyaq kann eh nur mit 11 kW.
Von daher würde ich eine zweite WB setzen,beide innen platzieren und eine Durchführung nach aussen setzen.
Da beide dann, nach meiner Vorstellung, mit 11 kW eingerichtet sind, musst du auch da nichts melden, da die Leistung in Summe gleich bleibt.
Das bedeutet aber, dass beide 11kW-WB angemeldet werden müssen. "Bestandsschutz" gibt es dann nicht.
Zudem muss die Hausinstallation dann, sofern nicht schon der Fall, den aktuell gültigen Vorschriften entsprechen, was u.a bedeutet:
Neben einer abgenommenen Hauserdung: Ein aktueller Sicherungs/Verteilkasten mit plombierbaren Bereichen für den Zähler, den Überspannungsschutz und den APZ-Platz, der die für die Steuerung beider WBs nötigen Geräte enthalten mussund jeweils eine Datenleitung zu den WBs.
Ob der Netzbetreiber ohne weiteres 2 WBs zulässt, weiß ich nicht. Nur anmelden (durch die konzessionierte E-Fachkraft) reicht dann m.E. nicht aus. Dafür braucht man schon eine Genehmigung.
....und warum realisiert man das nicht alleine am Innenraumsicherungskasten mit einem zusätzlichen Relais?
wenn wir länger mit aufgeschnallten E-Bikes parken, schließe ich die Räder mit einer Motorrad-Kette (10mm² gehärtete Kettenglieder) an die AHK und verbinde beide Räder untereinander zusätzlich mit den zu den Rädern gehörenden Abus-Faltschlössern.
Die Akkus befinden sich beim Transport ohnehin nicht in den Bikes (gut sichtbar: offenes Akkufach) und zusätzlich entferne ich beide Sättel mit Sitzrohren.
macht etwas Aufwand, aber dürfte eher abschrecken, als nur mit den üblichen Briefkastenschlössern der Haltearme gesicherte Räder.
Danke. Also gibt es an der Durchschnittsladeleistung eigentlich nichts zu kritisieren....