Beiträge von enopol

    Um öfters auf so einer Fahre zu fahren, brauchst du keinerlei Befähigungszeugnisse.....auch als Fahrgast dieser Fähren erkennt man bei Dunkelheit bei einigen hell erleuchteten Schiffen die Positionslichter kaum, wenn sie direkt vor einem queren.


    Das ist, auch anderswo im Seebereich, durchaus manchmal die Realität. Ich fahre ab und zu ein kleines, altes Fahrgastschiff auf der Kieler Förde und im Kanal und kenne das Thema daher etwas.

    Wenn du schon öfters mal auf Fähren des NOK gefahren bist, müsstest du dich jetzt eigentlich fragen, wie denn der Kapitän der Fähre bei einigen Schiffen überhaupt noch erkennen kann, wie sich diese bewegen.


    Deren normale Schiffsbeleuchtung ist so sehr hell, dass es manchmal gar nicht einfach ist, die (in Relation sehr bescheidenen) Positionslichter aus zu machen.


    Wie schafft der Fährkapitän das bloß...?

    Hat er vielleicht noch andere Zaubermittel, um zu erkennen, in welche Richtung die Schiffe fahren....?


    Die Schiffe auf dem NOK stören sich übrigens absolut Null daran, ob sie die Fähren an Bug oder Heck passieren:

    Der Fährkapitän muss letztendlich dafür sorgen, dass dessen Überfahrt gefahrlos klappt (in Rendsburg an der Schwebefähre war das ja bekanntlch nicht immer der Fall...).

    Die Schiffe fahren schlichtweg mit ihrer vorgesehenen Geschwindigkeit weiter und könnten manchmal im Notfall eh nicht mehr rechtzeitig stoppen.


    Wichtig ist das Ausschalten der Beleuchtung von Fz daher nur für den Kapitän der Fähre, denn dessen Sicht wird beim "Einparken" dadurch eventuell eingeschränkt.

    Vor längeren Fahrten lade ich meistens auf 100 % auf und dann steht Mein ENYAQ auch mal einige Stunden damit (z.B. über Nacht). Neulich hatte ich vergessen, die Ladegrenze von 100 % auf 80 % zu reduzieren und mein ENYAQ stand damit 2 Tage. Auch wenn es sicher nicht das Optimalste ist, ein E-Fahrzeug mit 100 % stehen zu lassen, so hält der Akku dennoch ein „immer mal wieder“ ohne wesentlichen dauerhaften Schaden aus.

    Genau...und um die recht bescheidene Batteriegarantie nicht in Anspruch nehmen zu müssen, reicht das sicher aus.....

    3800kg vermutlich ohne Motoren, die dann eventuell zusätzlich mit rund 750kg dazu kommen plus dem Trailer.....


    So viel habe ich bisher noch nicht gezogen, aber rund 3500kg (Trailer plus kleine Segelyacht) sind für meinen Yeti in der Ebene im Hafenbereich kein Problem.

    Es ist eine Versicherung die bei Erwerb durch Privat auf den neuen Besitzer über geht.

    Eben. Die Versicherungsbedingungen bestimmen, dass das beim Privatkäufer so ist. Beim gewerblichen Käufer ist das, laut Versicherungsbedingungen nicht der Fall und daher verbleibt diese Versicherung, im Gegensatz zur echten Werksgarantie, nicht grundsätzlich beim Auto.

    Damit das gefährliche Halbwissen ein Ende hat, heute kam die Police.


    Die Versicherung verbleibt beim Auto. Verkauft man das Auto vor Ende des Versicherungszeitraumes wird das zuviel gezahlte Entgelt erstattet. Ich nehme an, es wird dann dem neuen Besitzer in Rechnung gestellt. Anbei mal zwei Kopien

    Das ist doch eine reine Versicherung? Sieht m.E. jedenfalls danach aus.

    Hast du dafür einen Versicherungsvertrag unterschrieben oder ist das eine echte Werksgarantie, die du als einen Ausstattungspunkt bei der Konfiguration des Fz gewählt hattest?


    Die Versicherung verbleibt nicht unbedingt beim Auto. Wenn das so wäre, gäbe es keinen Grund das man Geld beim Verkauf des Autos an einen gewerblichen Händler vor dem Garantieende bekommt.


    Wenn man ein Auto vor Ende der "normalen" 2-jährigen Hersteller-Garantie an einen gewerblichen Händler verkauft, bleibt die Garantie für das Auto ja ebenfalls weiter bestehen.