Beiträge von enopol

    Es gibt bei uns eine Ersatzteilgarantie, aber die ist wesentlich kürzer als die ursprüngliche Garantie auf dem Fahrzeug. Ich meine dass es 6 Monate sind.

    Wenn das Ersatzteil z.B. 1 Monat vor Ablauf deiner Werksgarantie aufgrund dieser Garantie (also für dich kostenlos) eingebaut wird, hast du darauf noch genau 1 Monat Garantie....

    Beim BEV werden, im Gegensatz zum Verbrenner (zumindest bei Skoda) Reichweiten angegeben.

    Was alles angegeben werden muss, kann ich auch nicht erkennen.


    Der bei Skoda-BEV in der Konfiguration einzige, angegebene WLTP-Verbrauchswert, ist der kombinierte Wert und der beinhaltet, genau wie bei den Verbrennern, die Verluste innerhalb des Fz.


    Warum sollte man sich, unterstellt alle Bedingungen werden ca eingehalten, darauf weniger "verlassen" können, als auf den kombinierten WLTP-Verbrauchswert eine Verbrenners?


    Das Problem beim BEV ist wohl eher, dass du über dessen Bordanzeigen keinen Verbrauchs-Wert bekommen kannst, den du direkt mit dem WLTP-Verbrauchswert vergleichen kannst.


    Dass was dir die Bordanzeige als "Verbrauch" anzeigt, ist halt nicht direkt mit dem WLTP-Verbrauchswert vergleichbar, den dir Skoda nennt. Um mit dem WLTP-Verauchswert vergleichen zu können, den die Skoda nennt, musst du schon mit dem aus externem Stromzähler und km-Zähler errechneten Wert vergleichen.

    Das machen wohl die wenigsten und zudem wäre das tendenziell eher frustrierend.

    Ist es nicht so, dass die Garantiezeit immer wieder neu beginnt, wenn ein Defekt angeblich behoben wurde und neue Bauteile eingebaut wurden?

    Die Garantiezeit ist die Garantiezeit...

    Meinst du, dass du z.B. bei einer WP, die bei insgesamt 5 Jahren-Garantiezeit, nach 4 Jahren ihren Geist aufgibt, auf eine Gesamt-Garantiezeit für die WP von 9 Jahren kommst?


    Auf neu verbaute Teile im Rahmen einer Garantieleistung gibt es keine Einzelgarantie.

    Erst wenn du die Teile bei einer Reparatur nach der Garantiezeit ohnehin selbst zahlen musst, hast du darauf die Teilegarantie.

    Bei den Defekten, die die diversen Enyaqs hier zeigen, stellt sich mir persönlich die Frage nach dem OB der Garantieverlängerung gar nicht.


    Das ist zwar eine Frage der Gewährleistung, aber die läuft ja irgendwann aus. Mit einer Garantieverlängerung erübrigt sich da jede Diskussion.

    Deswegen habe ich die 3 Jahre und insgesamt 100tkm für knapp 1000€ angekreuzt....


    Mein aktueller Yeti, der die gleiche Werksgarantieverlängerung bekommen hatte und diesbezüglich jetzt in den letzten Zügen ist, hat diese Garantie nie benötigt, was bei sensationellen 83€ Aufpreis für 3 Jahre und 100tkm natürlich nicht schlimm ist.

    So eine günstige Werksgarantieverlängerung ist damals nur zustande gekommen, weil ich den Wagen als EU-Import gekauft hatte. Direkt von einem deutschen Vertragshändler, wäre damals ca das 10-fache fällig gewesen.


    Mit dem Enyaq geht das nicht, weil der dann nicht gefördert werden würde.....alles kann man halt nicht haben.

    Sorry, da habe ich Verwirrung gestiftet - ich hatte die Fahrzeuge beim Händler in Zahlung gegeben, also gilt die Regelung mit den gewerblichen Wiederverkäufern, der Vertrag endet bei Übergabe. Ich musste mich nicht damit auseinandersetzen, was bei Privatverkauf gilt.

    RRacing

    Ich habe bei beiden Fahrzeugen die Auszahlung bekommen, abgeschlossen hatte ich beim Neuwagenkauf, sprich das Geld gibts immer, egal, wann man abschließt.

    Das war aber eindeutig eine Versicherung, auch wenn die sich Anschluss-Garantie nennt.


    Wenn man ein Garantieverlängerung als Option bei der Konfiguration des Neu-Fz wählt, ist das eine "echte" verlängerte Werksgarantie, für die es keine Versicherungsscheine o.ä. gbt und die definitiv, wie die Standard-Werksgarantie auch, ausschließlich an das Fz und nicht an den Halter gebunden ist.

    Die ist Teil der Fahrzeugausstattung und taucht demensprechend, z.B. in der Aufttragsbestätigung für das Fahrzeug unter "Mehrausstattungen" inkl. Ausstattungskürzel auf.


    Zum Nutzen:

    je mehr Ausstattung, desto eher kann die erweiterte Garantie etwas nutzen. Wenn z.B. ein Schaden an Wärmepumpe oder sonstigen Komponenten, der umfangreicheren Kreisläufe bei Ausstattung WP, einen Defekt hat, finde ich eine 3 Jahre verlängerte Garantie ganz beruhigend.

    Lediglich das Getriebe und der Motor sind beim reinen E-Auto weniger komplex, als konventionelle Getriebe und Verbrennermotoren.


    PHEV würde ich dagegen quasi als "Königsklasse" für erweiterten Grantiebedarf einstufen. Kompliziertere Antriebe gibt es kaum.

    Der WLTP-Test für E-Autos unterscheidet sich von dem Test für Verbrenner und dass die im WLTP-Verfahren ermittelten Werte nichts mit individuell erreichbaren Werten zu tun haben, ist zwangsläufig der Fall....

    Darüber müssen wir an dieser Stelle ganz bestimmt nicht diskutieren.

    Das gilt für Verbrenner und E-Autos.


    Die Art der WLTP-Reichweitenermittlung für E-Autos ist für Verbrenner dagegen nicht anwendbar und daher auch nicht direkt vergleichbar.

    Der Akku wird beim WLTP letztendlich komplett leer gefahren und danach wieder voll geladen. Von daher kann man die tatsächlich geladene Energie mit der Energie in Relation setzen, welche die Batterie abgeben kann/abgegeben hat und dadurch den Verlust eindeutig bestimmen. Genau das wird beim WLTP gemacht und nur dadurch kann überhaupt der WLTP-Verbrauch (der ja die Verluste beinhaltet) bestimmt werden.


    Mit dem Dreisatz und dem kombinierten WLTP-Verbrauch plus Kenntnis der Netto-Batterie-Energie funktioniert das Berechnen der angebenen kombinierten WLTP-Reichweite aus ganz logischem Grund nicht:

    Der kombinierte WLTP-Verbrauchswert beinhaltet Verluste, die der bei der kombinierten WLTP-Reichweite, während des Tests ermittelte/errechnete "Bord"-Verbrauchswert nicht beinhaltet.


    Dieser "Bord"-Verbrauch wird in den Herstellerangaben nicht genannt. Ihn zu berechnen ist aber per Dreisatz ohne Probleme möglich, denn die WLTP-Reichweite wurde ja mit diesem Wert ermittelt und der Batterie-Netto-Energieinhalt der Batterie ist bekannt/ bzw. sollten die Angaben des Herstellers dazu stimmen.

    Mein Führerschein Kl.3 ist noch mal drei Monate älter als Deiner: 23.12.1971

    Und zu dem Hänger-Fahren: Meines Wissens nach gingen sogar 4 Achsen, solange die beiden Achsen des Hängers weniger als einen Meter auseinander stehen und somit als eine Achse gelten. Bin allerdings so ein Monstrum wie hier unten nie gefahren, kann man aber tatsächlich mit dem alten Führerschein Kl. 3 oder dem neuen CE mieten.

    [Blockierte Grafik: https://www.detlef-moll.de//images/fahrzeuge/lkw/lkw-zug-mieten.jpg]

    Soweit ich weiß, darf man mit BE auch "echte" mehrachsige Anhänger fahren und wer den alten 3er gegen die FS-Karte umgetauscht hat(te), besitzt automatisch u.a. den BE.

    Jedenfalls ist das bei mir der Fall

    Ich dächte im Prospekt steht von bis zur Reichweite, wenn Kunde dann nur bis liest.

    Ja, im Prospekt.......von Prospektwerten habe ich in diesem Zusammenhang nur nicht geschrieben.....


    Im Prospekt wird ein Fz-Typ beschrieben, wie z.B. der iV80. Da es den mit unterschiedlichen Ausstattungen gibt, die WLTP-relevant sind, gibt es keine andere Möglichkeit, als bei Reichweite und diversen anderen Werte mit "von bis" an zu geben.


    Wenn du dagegen eine Konfiguration durch führst, ist von einer bestimmten Ausstattung des Fz-Typs die Rede und dann steht dort nicht mehr "von bis"......