Beiträge von enopol

    Es ist eine Versicherung die bei Erwerb durch Privat auf den neuen Besitzer über geht.

    Eben. Die Versicherungsbedingungen bestimmen, dass das beim Privatkäufer so ist. Beim gewerblichen Käufer ist das, laut Versicherungsbedingungen nicht der Fall und daher verbleibt diese Versicherung, im Gegensatz zur echten Werksgarantie, nicht grundsätzlich beim Auto.

    Damit das gefährliche Halbwissen ein Ende hat, heute kam die Police.


    Die Versicherung verbleibt beim Auto. Verkauft man das Auto vor Ende des Versicherungszeitraumes wird das zuviel gezahlte Entgelt erstattet. Ich nehme an, es wird dann dem neuen Besitzer in Rechnung gestellt. Anbei mal zwei Kopien

    Das ist doch eine reine Versicherung? Sieht m.E. jedenfalls danach aus.

    Hast du dafür einen Versicherungsvertrag unterschrieben oder ist das eine echte Werksgarantie, die du als einen Ausstattungspunkt bei der Konfiguration des Fz gewählt hattest?


    Die Versicherung verbleibt nicht unbedingt beim Auto. Wenn das so wäre, gäbe es keinen Grund das man Geld beim Verkauf des Autos an einen gewerblichen Händler vor dem Garantieende bekommt.


    Wenn man ein Auto vor Ende der "normalen" 2-jährigen Hersteller-Garantie an einen gewerblichen Händler verkauft, bleibt die Garantie für das Auto ja ebenfalls weiter bestehen.

    Ein ganz nettes Video zum WLTP:

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    Schnarch....aber immerhin ist er auf die o.a. unterschiedlichen Verbräuche eingegangen.


    Du hattest geschrieben:

    Zitat

    Ich habe bei beiden Fahrzeugen die Auszahlung bekommen, abgeschlossen hatte ich beim Neuwagenkauf, sprich das Geld gibts immer, egal, wann man abschließt.

    Beim Neuzwagenkauf (dann holst du m.E. das Fz ab) kannst du eine echte Werksgarantie nicht "abschließen".

    "Abschließen" kannst du nur noch einen Versicherungsvertrag.


    Die Werksgarantie musst du als Fz-Ausstattung bei der Bestellung als einen unter meist mehreren Punkten "wählen" und die Fz-Bestellung unterschreiben.


    U.a. deswegen hatte ich mir erlaubt, davon aus zu gehen, dass du in dem Fall keine echte Werksgarantie hattest.


    Zur Rückzahlung:

    Ich habe u.a. meinen ehemaligen Skoda Octavia 3, ebenfalls mit auf insgesamt 5 Jahre und 100tkm erweiterter "echter" Werksgarantie bei einem Händler in Zahlung gegeben und diesbezüglich nichts von einer Versicherung erstattet bekommen, obwohl noch mehr als 1 Jahr übrig war.

    War ja auch keine Versicherung...,.

    Beim ehemaligen Golf 6 hatte ich keine "Werksgarantie" als Fz-Ausstattung gewählt, sondern explizit einen Garantie-Versicherungsvertrag beim Verkäufer ( Volkswagen Versicherungsservice) über 3 Jahre bzw. 100tkm abgeschlossen (mit gesondertem schriftlichen Vertrag).

    Diesen Wagen hatte ich vor Ablauf des Vertrages beim selben Händler in Zahlung gegeben. Danach habe ich eine Rückzahlung der Versicherung erhalten.

    meine Ladezyklen spucken ja die diversen Apps bzw. die Wallbox aus.

    Die letzten 8.300 km seit August 2021 komme ich, bei meinem Fahrprofil, auf 20,8 kWh/100km und bin damit zufrieden.

    Jetzt im Sommer wird das definitv wieder sinken, das zeigt die Erfahrung des letzten September/Oktober.


    Frustriert bin ich deswegen nicht, das ist weniger als ich vorab kalkuliert habe, alles gut. :)

    Wie es jeder sieht, ist ja individuell verschieden.

    Dass sich durchaus viele Leute über die unrealistischen WLTP-Verbräuche beschweren, ist m.E. aber Fakt.

    Wenn sie die zueinander passenden Werte vergleichen würden, was ganz bestimmt nicht alle machen, wäre der Unterschied zwischen ihren eigenen Werten und dem Vergleichswert halt noch größer.


    Ob das bereits frustrierend ist, lasse ich mal dahin gestellt.

    Zufriedener sind sie dadurch mit ihrem eigenen Verbrauchs-Ergebnis vermutlich nicht bzw. würde die Meckerrei über die unrealistischen WLTP-Werte noch ausgeprägter sein.

    Ich habe noch immer den Arbeitsrapport mit den Teilen und Rechnungsbetrag 0.- oder zusätzlichen Leistungen erhalten.

    Vielleicht liegt hier aber auch ein Unterschied zwischen BMW und Skoda, wer weiss.

    Dieser "Arbeitsrapport" ist doch aber keine Rechnung, die an dich gerichtet ist, sondern nur eine Art Beweis, dass die Werkstatt tätig wurde.

    Du selbst hast doch gar nichts gekauft....

    Die einzige Stelle, die für die verbauten Teile einen Garantieanspruch o.ä. haben könnte, wäre die, die letztendlich diese Teile gekauft/bezahlt hat. Mit deinem Garantieanspruch für die Gesamtleistung, die ja zudem noch Arbeitseinsatz beinhaltet, hat das nichts zu tun.


    Wenn an deinem Wagen ein Umlenkhebel nicht mehr richtig funktioniert, weil er verbogen ist, hast du keinen generellen Anspruch auf einen neuen Hebel. Wenn der Hersteller es vorsieht, kann es sogar genügen, wenn die Werkstatt den Hebel aufgrund der Garantie, repariert/zurecht biegt.

    Warum also solltest du einen Anspruch auf die ansonsten übliche Garantie von neuen Einzelteilen haben?


    Der Hersteller /Werkstatt muss ihre Garanatiezusagen erfüllen. Mehr nicht. Der wird nicht auf eigene Kosten den Garantiezeitraum in Teilen verlängern.

    Aber nur das wäre ehrlich. Und man muss auch die Ladeverluste mit zu den Kosten rechnen.

    So sollte man das handhaben, da die Angaben im Bordcomputer auch beim BEV eher errechnete Schätzungen (die zwar genauer sind, als beim Verbrenner) sind.

    Frustrierend finde ich das nicht.

    Beim BEV muss der Wert, den dir der Bordcomputer als Verbrauch für eine bestimmte Strecke anzeigt, abgesehen von Ungenauigkeiten, prinzipiell falsch sein....das ist der Unterschied zur Bordverbrauchsanzeige des Verbrenners.

    Beim Verbrenner kannst du dir zumindest sicher sein, dass z.B. 5L Sprit die durch den Tankstutzen fließen, bis zum Motor nicht weniger werden....


    Der kombinierte WLTP-Verbrauch des Enyaq iV 80 liegt bei ca 16,5kWh/100km. Nur diesen Wert sieht der Kunde als Vergleichsmöglichkeit mit seinen eigenen Verbrauchsangaben, die er (vermutlich) hauptsächlich am Bordcomputer ausliest. Dass eine Berechnung aufgrund der tatsächlich "getankten" Energie erfolgt, halte ich beim E-Auto für weniger wahrscheinlich, als beim Verbrenner.

    Viele Wallboxes haben zudem keine eigene Energiemessung.

    Beim Tanken von Kraftstoff, kann ich die getankten Liter dagegen immer umgehend sehen. Ich bekomme die sogar, wenn ich es will, bei jedem Tanken in schriftlicher Form mit und somit ist die Hemmschwelle den Verbrauch/100km später zu berechnen m.E. geringer.


    Tatsächlich müsste der BEV-Besitzer seine Bordcomputerwerte aber mit dem aus der kombinierten WLTP-Reichweite und dem Netto-Energieinhalt des Akkus errechneten Verbrauchswert vergleichen, denn der beinhaltet, genau wie die Bordverbrauchsanzeige, keine Batterie-Ladeverluste und Verluste durch die Fz-interne Ladetechnik,

    Dieser Verbrauchswert beträgt beim iV80 ca 14,4kWh/100km.


    Beide Werte, sowohl 16,5, als auch 14,4kWh/100km, stimmen letztendlich, aber ich denke schon, dass es frustrierender sein könnte, den geringeren und in diesem Fall korrekten Wert mit den abgelesenen Bordverbrauchswerten zu vergleichen, als den kombinierten WLTP-Verauchswert, den Skoda nennt.

    Das kann man in der CH so nicht generell sagen, da hängt es vom Anbieter ab. Im OR Artikel 210 ist die Frist auf 12 Monate angesetzt, der Anbieter kann aber sagen ob es ab Einbau des Ersatzteils oder ab Beschaffung des ersetzten Teils gilt, das muss anscheinend auf der Rechnung ausgewiesen sein.

    Welche Rechnung?

    Wenn du eine Garantieleistung bekommst, siehst du normal keine Rechnung. Es wäre z.B. zudem möglich, dass man dir ein repariertes Teil verbaut, auch damit musst du dich zufrieden geben, wenn hinterher alles wieder i.O. ist.


    Heftiger wird es bei der Batteriegarantie eines BEV:

    Wenn deine Batterie z.B. nach 7 Jahren nur noch 65% der Nennkapazität aufweist, ist das ein Garantiefall, aber du bekommst ganz bestimmt keine neue Batterie......


    An der vorhandenen Batterie werden dann Module/Zellen ausgetauscht, so dass die Kapazität wieder ungefähr durchschnittlich dem Alter entspricht. Z.B. 75%.

    Wenn die Batterie nach der Reparatur diesen Wert aufweist, ist alles, gem Garantiebedingungen, ok.

    Du bekommst aber keine Rechnung für die getauschten Modle/Zellen zu sehen und ein Jahr später hast du keine Garantie mehr auf die Batterie...und auch nicht auf die getauschten Module/Zellen.