Ist das Gespann bis 100km/h freigegeben? Falls nicht, wäre ich wohl nur 80 gefahren.
Oder gilt diese Regelung nur für 🇩🇪 und andere Länder haben dort andere zulässige Höchstgeschwindigkeiten für Gespanne? 🤔
Das ist kein ganz einfaches Thema......
Es gibt für einige Länder STVO-Regelungen, die unter bestimmten Umständen auf bestimmten Straßen 100km/h für ein Gespann ermöglichen. Es gibt meines Wissens aber keine dieser Regelungen, die in einem anderen Land gelten.
Beispiel Deutschland:
Unter bestimmten Bedingungen darf man in D auf bestimmten Straßen (AB und Schnellstraßen) mit einem Gespann 100km/h fahren. 100km/h darf man, neben einigen anderen Bedingungen, nur dann mit einem Anhänger fahren, wenn der Anhänger speziell dafür geeignet ist und diese spezielle Eignung in der Zulassungsbescheinigung steht und der Anhänger ein spezielles 100km/h-Schild am Heck hat.
In der Zulassungsbescheinigung steht dann die "Eignung gem. der 9. Ausnahmeverordnung der STVO" o.ä.
Eine weitere grundsätzliche Bedingung für den Anhänger ist, dass er vom Hersteller grundsätzlich für mindestens 100km/h zugelassen wurde. Nur wenn der WoWa zulassungstechnisch für mindestens 100km/h zugelassen ist, kann er auch an an der 100km/h-Sonderregelung der deutschen STVO oder den anderen Regelungen in anderen Ländern teilnehmen.
Ab ca 1990 sind in D nahezu alle Anhänger mit mindestens 100km/h zugelassen worden.
Anhänger können also durchaus auch für mehr als 100km/h zugelassen sein. Ob sie denn 100km/h oder eventuell etwas mehr fahren dürfen, hängt immer von der nationalen Straßenverkehrsordnung und deren eventuell vorhandenen Zusatzbedingungen ab.
Beispiel Dänemark:
Auch in Dänemark darf man 100km/h auf AB mit dem Anhänger fahren. Grundsätzlich ist dazu, wie in jedem anderen Land mit 100km/h-Regelung auch, die herstellerseitige Zulassung für mindestens 100km/h obligatorisch.
(Wenn bereits der Hersteller dem Anhänger keine 100km/h zutraut, wird sich keine nationale STVO darüber hinwegsetzen...)
Die technischen Bedingungen der dänischen 100km/h-Sonderregelung sind m.E. mit denen der deutschen Sonderregelung identisch.
Darf man mit der Eintragung der deutschen 100km/h-Regelung (9.AVO der STVO) in die Papiere des Anhängers in Dänemark 100km/h fahren.
"Natürlich" nicht (wir sind ja in der EU...). Wenn man überlegt, was die EU so alles regelt, ist kaum zu verstehen, dass solche Dinge, nicht EU-weit geregelt sind.
Wer in Dänemark 100km/h mit dem Anhänger fahren will, muss mit seinem Gespann nach Dänemark fahren, die Eignung prüfen und sich bescheinigen lassen. Dazu gehört selbstverständlich noch das besondere dänische 100km/h-Schild für den Anhänger (eventuell zusätzlich zum deutschen 100km/h Schild...) und leider muss man die Überprüfung der Eignung, im Gegensatz zu D, alle 2 Jahre erneut durchführen lassen.
Beispiel Österreich:
In Österreich, darf man mit dem Gespann 100km/h auf AB fahren, wenn das Gespann noch mit dem Führerschein B gefahren werden darf (und, wie immer, herstellerseitig eine Anhänger-Zulassung für mindestens 100km/h vorliegt).
Das ist eigentlich recht einfach zu verstehen, hat aber zur Folge, dass man z.B. mit Enyaq keinen ernsthaften Wohnwagen mit 100km/h in A ziehen darf. Dafür ist das zul GG des Enyaq schlichtweg zu hoch.
Diesel-Kompaktwagen plus 1500kg WoWa funktioniert aber meist.
Mir fällt momentan eigentlich nur die Schweiz ein, wo man seit noch relativ kurzer Zeit schlichtweg, ohne besondere Bedingungen (abgesehen von der herstellerseitigen Zulassung des Anhängers für mindestens 100km/h), mit dem Pkw-Gespann 100km/h fahren darf.