Es sollte sich doch einer der Käufer einfach mal an Škoda wenden. Oder es sich beim TÜV bestätigen lassen, dass da keine Einwände bestehen. Auch das "Ich hab in einem Fachforum nachgefragt" ist nicht wirklich eine Aussage, die im Schadenfall belastbar ist und akzeptiert wird. Auch die (zusammengefasste) Aussage: Weil es nicht explizit verboten ist, ist es zulässig ("Zeig mir, wo das Verbot steht") halte ich für grenzwertig.
Genau so sehe ich es auch.
Bis jetzt habe ich hier im Forum (und von den Anbietern der frunks/Gasfedern) noch kein Schriftstück gesehen, das von einer amtlichen Prüfstelle oder von Skoda kommt, wo das Thema angesprochen und geklärt wurde.
Warum hängen sich die Frunk-Hersteller, zumindest mit einer eindeutigen Zusicherung, dass der Einbau von Frunk und Gasfeder keiner besonderen Zulassung für Fz auf öffentlichen Straßen bedarf, nicht deutlich aus dem Fenster?
Wäre im Zweifel mit nur einem Satz getan....und die sollten sich mit dem Thema m.E. schon intensiver beschäftigt haben.