Das, also wahrscheinlich daher auch 2750kg zul Fz-G (F.1/F.2 in der ZB1), werden vermutlich viele haben, die einen 85x besitzen.....
Sei froh, dass es in dem Fall nicht 51kg mehr sind, denn dann dürftest du einige Parkplätze nicht mehr benutzen...
Das, also wahrscheinlich daher auch 2750kg zul Fz-G (F.1/F.2 in der ZB1), werden vermutlich viele haben, die einen 85x besitzen.....
Sei froh, dass es in dem Fall nicht 51kg mehr sind, denn dann dürftest du einige Parkplätze nicht mehr benutzen...
Eine Frage zur Funktionalität der App:
Gibt es eine Auswahlmöglichkeit für "optimierte Batterieladung" oder ähnlich?
ich habe das nicht entdeckt.
Diesen Punkt gibt es anscheinend bei den VW MEBs und der soll sich auf die 12V-Batterie beziehen.
Naja, von den 286Ps bleiben nicht viel übrig als Dauerleistung - siehe Einstufung in der Versicherung. Glaube irgendwas zwischen 80 und 90...
Da gehts halt nicht um Kurz-Sprint.
Anhängerbetrieb geht schon eher in Richtung Dauerleistung.
Von den 204PS des iV80 bleiben m.E. aber noch weniger als Dauerleistung übrig (nur 95 anstatt 121PS beim iV85) und das könnte zumindestens ein Grund sein, weswegen das maximal mögliche Gespanngewicht bei 8% beim 85er grundsätzlich um 200kg höher angesiedelt wurde.
Ich habe mit meinem 80er aus 2023 allerdings 1.200 kg bei 8% mit 3657 kg Gesamtmasse.
Wieso "allerdings"?
Wie ich schon schrieb:
Deine 3657kg zul Gespanngesamtmasse ist schlichtweg die Summe deiner zul Fz-Gesamtmasse (s. unter F.1 der ZB1) plus 1000kg, also der 12%-igen Anhängelast, die bei dir unter O.1 in der ZB1 stehen sollte.
Wenn du mit einem Anhänger fährst, der real 1200kg wiegt, beträgt deine zul Fahrzeuggesamtmasse daher dann nur noch 3657-1200= 2457kg und nicht mehr, so wie es ansonsten in deinem Schein steht: 2657kg.
Deine max. Fz-Zuladung muss in dem Fall um 200kg reduziert werden und das gibt es ab iV85 offenbar nicht mehr.
Wobei die Gesamtmasse der Zugkombination bei 8% auch höher ist... Siehe 85er:
das ist dann wohl der einzige prinzipielle Unterschied zwischen den alten und den neuen (85er) Enyaqs, denn bei den alten Enyaqs wurde das zul. Zuggesamtgewicht bei der um 200kg erhöhten 8%-Anhängelast nicht erhöht (angepasst), so dass diese Fz bei voller Ausnutzung der Anhängelast bei 8% dadurch 200kg weniger eigene Zuladung haben.
Die 85er haben ja auch etwas mehr Dauerleistung. Irgendwie sollte sich dieser Sachverhalt ja schon u.a. auf die Anhängergeschichte auswirken....
maximal 1200kg bei nur 8% bleiben beispielsweise für einen Heck-angetriebenen 286PS-Enyaq mit 545Nm Drehmoment dadurch immer noch etwas mickrig ....
Alles anzeigenSchön, dass du das Thema angehst. Man kann beim Enyaq über ein Gutachten und Abnahme beim TÜV die Anhängelast auf bis zu 2.000 kg erhöhen. Dann wären ggf. auch größere Wohnwagen möglich, wenn denn das Zuggesamtgewicht nicht überschritten wird.
Bei unserem iV50 steht:
Feld 13 (Stützlast): 80 kg,
Feld O.1 (Anhängelast, gebremst): 1.000 kg, bei 8% Steigung.
Feld O.2 (Anhängelast, ungebremst): 750 kg,
Zuggesamtgewicht: 3.470 kg.
dann wurde bei deiner Einzel-Zulassung, gegenüber den sonstigen schwächeren Enyaqs ja noch mal geknappst....
Falls unter Feld 22 keine Angabe für die standardmässigen 12% steht, darfst du m.E. mit mehr als 750kg Anhängelast nur bis 8% Steigung fahren....
Formschluss ist besser als Reibschluss.........
Und um den Heber genau da zu haben wo er hin soll ist der Falz plus Schlitz im Gummi immer noch eine gute Sache.
Ob der Falz das aushält (dick genug ist er ja) ist mir egal.
Konstruktiv ist die Krafteinleitung an den Flächen neben dem Falz plus etwas Kraft am Falz selber immer noch die beste Wahl.....rein konstruktiv......und das sage ich mir halt als Konstrukteur......
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Nur das die Seitenfläche beim Enyaq dafür offenbar nicht gedacht ist.....für die Fz, bei denen die Fläche neben dem Falz tragend ist, ist meist werkseitig kein Scherenwagenheber für den Notfall vorgesehen.
Beim Golf 6, den ich mal hatte, war das der Fall. Der hatte werkseitig einen 2-Arm-Heber und dessen Kerbe für den Steg war nur zur Führung gedacht. Getragen hatte die Fläche hinter der Kerbe.
(das gebe ich, als Maschinenbauingenieur, zu bedenken....
)
Alles anzeigenAls ich vor ewigen Jahren meine Lehre als KFZ-Mechaniker gemacht habe,
da hatte keine Auflage der Hebebühnen eine Schlitz pder ähnliches an den Aufnahmepunkten.
Es waren flache Metallflächen mit einem flachen Gummipad darauf.
Es ist nicht ein Auto, welches vernünftig aufgebockt wurde runtergefallen oder verrutscht.
Hast du schon mal versucht, wenn das Gewicht des Wagens voll aufliegt, den Wagenheber zu verschieben?
Würde ich bei "normaler" Kraftanstrenung ausschließen.
Denn die Falz drückt sich auch ins härteste Gummi ein. Nicht unbedingt viel,
aber es reicht um genug halt zu produzieren.
Wenn ein Fz an 4 Punkten zur gleichen Zeit mit einer Hebebühne angehoben wird, treten keinerlei horizonzale Kräfte zwischen Fz-Falz und Gummipad auf.
Das ist beim Ein-Punkt-Heben per Rangierheber, Scherenheber o.ä. nun mal nicht der Fall und von daher kann eine Zentrierung per Schlitz im Gummipad durchaus hilfreich sein.
Gerade wenn "Spezialisten" ihren 50€-2T-Rangierheber mit entsprechenden Minirollen und relativ geringer Hubhöhe bei "nicht so geeignetem" Untergrund einsetzen, kann die Querkraft zwischen Steg und Pad erheblich sein.
Das hat dann mit den Verhältnissen auf einer Hebebühne so ungefähr gar nichts mehr zu tun.
Ohne Autobahnverkehr sind im Sommer sogar 400km realistisch.
ja, ohne Autobahnverkehr und dann auch nur, weil nicht ständig mit 100km/h gefahren werden kann...
Ich denke, ich weiß, was Du sagen willst, aber ich sehe es so: 300 km sind in drei von vier Jahreszeiten drin. Und, 130 km/h Durchschnittsgeschwindigkeit schafft auch der Verbrennerfahrer nicht. Auch nicht in Deutschland.
doch, nachts kann man das definitiv schaffen, wie ich aus dem engsten Familienkreis (leider) erfahren musste.
Allerdings nicht, wenn das Fz nur 160 bzw. 180km/h Spitze bringt....