Wer bestellt denn ohne einen - zumindest unverbindlichen - Termin im Vertrag?
Wenn der "zurückgenommen" wurde könnte ich mir vorstellen dass das eine einseitige Vertragsänderung ist und bestimmt auch wieder die Möglichkeit zum Rücktritt eröffnet. Aber sowas (er)klärt der Rechtsbeistand...
Ein evtl. Passus:
„Aufgrund der aktuellen Liefersituation werden alle Bestellungen OHNE Liefertermin und unverbindlich vorbehaltlich einer Produktion bestätigt."
ist als allgemeine Geschäftsbedingung gem. § 308 Nr. 1 BGB unwirksam.
Also in Verzug setzten mit 2 Wochen Nachfrist, danach ist Schluss...
Edit:
Oder einfach weiter warten, auch wenn's schweeeer fällt ![]()