Beiträge von Spencer_

    Grundsätzlich sind die Pakete Fahrleistungsabhängig, sollten aber ohne Probleme für eine höhere Laufleistung angepasst werden können. Das sollte auch nicht die Welt mehr kosten. Der Unterschied zwischen 10k p.a. und 30k p.a. sind um die 40 ct! Wie du festgestellt hast ist das ja ziemlich laufleistungsunabhängig.


    Siehe hier


    Ist eine Aufstockung der km-Laufleistung während der Vertragslaufzeit möglich?

    Vertragsänderungen sind bis maximal 3 Monate vor Vertragsende gegen eine entsprechende Gebühr möglich. Für Rückfragen oder Einzelheiten steht Ihnen das Kontaktformular zur Verfügung.



    Allerdings um was geht es hier? Kauf, Finanzierung, Leasing?

    Du nutzt alle drei Begrifflichkeiten. Eine Erhöhung der Laufleistung kann bei letzteren beiden natürlich zu einer Änderung der Rate führen.

    VK HUK24 Vertragsjahr 11.05 +49 EUR +11,8%


    Eine neue Berechnung mit aktuellen Daten ergäbe +33% gegen 05/2024 und +49% gegenüber 05/2023



    Edit:

    Uiiii... der EV9 mit meinen Daten 1800 EUR / Jahr... da bleib ich beim Allspace... der ist immer noch unter 500 Euro p.a..

    Auch wenn's an der Sache nichts ändert, sprecht bitte nicht von Wandlung, das gibt's seit über 20 Jahren nicht mehr...


    JuraForum


    Die Wandlung bezieht sich auf die Aufhebung eines Kauf- oder Werkvertrags. Vor dem Jahr 2001 gab es eine gesetzliche Regelung, die Kunden erlaubte, bei einem bestehenden Mangel den Vertrag rückgängig zu machen. Diese Möglichkeit wurde jedoch durch die Schuldrechtsreform zum 01.01.2002 abgeschafft.


    Man spricht allgemein vom "Rücktrittsrecht", so wie der TE auch begonnen hat.


    (der war bar gekauft)



    ...so viel bezahlt wie mich das Leasing gekostet hätte....


    Ja was denn jetzt? Bar gekauft oder Leasing?


    Ein Rücktritt bei Leasing ist durch die dritte Partei etwas komplizierter... deswegen gilt es hier dringend die richtige Reihenfolge einzuhalten. vgl. LG Aachen, 28.01.20 – 10 O 251/19

    Wenn die Mangelhaftigkeit der Sache unstrittig ist, ja dann geht das recht schnell. Wenn nicht... siehe oben.

    Das ist ja beim "normalen" Kauf schon kompliziert, beim Leasing bestimmt noch viel schlimmer... hast du mit dem Händler/Verkäufer schon gesprochen?

    Aber bei einem quasi neuen Enyaq müssten die ja was finden wenn der nicht mehr "anspringt". Klingt ja nach einem Thermal-Problem, oder ist dann nur die 12V tot?


    Die Laienmeinung:


    Wenn der Mangel zum Rücktritt berechtigt, schriftlich angezeigt wurde, inkl. schriftlicher Fristsetzung zur Nachbesserung: Den Rücktritt erklären - dem Händler also Verkäufer gegenüber (da die Leasing das an dich abgetreten hat) - Die Leasing darüber aber informieren.

    Sollte der VK akzeptieren, wird der Kauf rückabgewickelt. Erst danach wird der Leasingvertrag rückabgewickelt.


    Sollte nicht akzeptiert werden, müsste Klage eingereicht werden, dann geht der Spass los ;) - mit ungewissem Ausgang.


    Siehe hier   und hier



    Wertersatzanspruch:


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    Nutzungsentschädigung


    Aber das müsste der Anwalt ja alles wesentlich besser wissen... viel ergibt sich ja aus den Vertragsunterlagen zu den Neuwagen-Verkaufsbedingungen und den Leasingbedingungen.



    Meine Erfahrung mit VW und Widerruf in anderem Zusammenhang:


    Ging, aber nicht ohne Klage - Dauer: 1,5 Jahre.




    Da hoffe ich für dich doch eher auf eine Reparatur - evtl. mal das "Gombedenszendrum" wechseln?

    Die Reifen sind richtig montiert? Laufrichtung? 235 vorne / 255 hinten?


    Iwer hatte doch mal einen defekten ABS Sensor und ähnliches Verhalten.


    Weil bei Regen muss ich es mit dem 60er schon übertreiben damit das Heck zuckt und dann ist sofort das ESP/ASR da und nimmt den Spaß.