Das ist ja beim "normalen" Kauf schon kompliziert, beim Leasing bestimmt noch viel schlimmer... hast du mit dem Händler/Verkäufer schon gesprochen?
Aber bei einem quasi neuen Enyaq müssten die ja was finden wenn der nicht mehr "anspringt". Klingt ja nach einem Thermal-Problem, oder ist dann nur die 12V tot?
Die Laienmeinung:
Wenn der Mangel zum Rücktritt berechtigt, schriftlich angezeigt wurde, inkl. schriftlicher Fristsetzung zur Nachbesserung: Den Rücktritt erklären - dem Händler also Verkäufer gegenüber (da die Leasing das an dich abgetreten hat) - Die Leasing darüber aber informieren.
Sollte der VK akzeptieren, wird der Kauf rückabgewickelt. Erst danach wird der Leasingvertrag rückabgewickelt.
Sollte nicht akzeptiert werden, müsste Klage eingereicht werden, dann geht der Spass los
- mit ungewissem Ausgang.
Siehe hier und hier
Wertersatzanspruch:
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Nutzungsentschädigung
Aber das müsste der Anwalt ja alles wesentlich besser wissen... viel ergibt sich ja aus den Vertragsunterlagen zu den Neuwagen-Verkaufsbedingungen und den Leasingbedingungen.
Meine Erfahrung mit VW und Widerruf in anderem Zusammenhang:
Ging, aber nicht ohne Klage - Dauer: 1,5 Jahre.
Da hoffe ich für dich doch eher auf eine Reparatur - evtl. mal das "Gombedenszendrum" wechseln?