Der Assistent beschleunigt Je nachdem wie „echt“ das Schild gemacht ist der geneigte Fahrer aber auch. Deshalb:
„Gemäß § 33 Abs. 2 StVO dürfen Einrichtungen, die Zeichen oder Verkehrseinrichtungen gleichen, mit ihnen verwechselt werden können oder deren Wirkung beeinträchtigen können, nicht dort angebracht oder sonst verwendet werden, wo sie sich auf den Verkehr auswirken können." Wer dagegen verstößt, muss mit 15 Euro Bußgeld rechnen.
Oha, ich kenne da ein Schild, da hat wohl jemand 30sten Geburtstag gefeiert und ein Dekoschild (kein echtes, das würde reflektieren) an seinen Balkon aussen am der Seite im 1 OG angeschraubt. Das hängt immer noch, er oder Sie müsste inzwischen ca. 35 sein. Jedesmal erkennt der Enyaq dieses Schild und bremst mich von 50 kmh auf 30kmh runter.
Jetzt aber bitte nicht abbauen, ich habe mich inzwischen dran gewöhnt und betätige den Geschwindigkeitshebel automatisch an dieser Stelle. Sonst fahre ich da in Zukunft 70. ![]()