Was mich zu der Frage führt: Ist das Laden eines Firmenwagens mit anschließender Rückerstattung der Kosten durch den AG per Reisekostenabrechnung auch schon gewerblich Nutzung? Wenn ja, habe ich (folgenlos) drei Jahre lang gegen die AGB verstoßen.
Ups, ich dann auch im ersten Jahr beim Powerpass und nun bei ENBW
.