Es gibt Stromanbieter, bei denen ist die Gebühr für eine „moderne Messeinrichtung“ mMe (meist digitaler Zweirichtungszähler) oder ein „Smartmeter“ iMe (intelligentes Messsystem) nicht in der Grundgebühr enthalten. Die kassiert der Netzbetreiber dann direkt beim Kunden. Der Kunde kann sich dann die Gebühr für einen klassischen Zähler (meist Scheibenzähler) vom Stromanbieter zur Erstattung beantragen. VW Naturstrom ist z.B. aktuell (heute) so ein Tarif.
Zumindest laut Vergleichsportalen gehört aber eprimo nicht zu denen, die dies so praktizieren. Eventuell ziehen die diese Gebühr tatsächlich separat ein, unabhängig von der Grundgebühr, um günstiger zu wirken. Dazu müsste man dann die genauen Tarifdetails, die beim Abschluss des Vertrages galten, studiert haben. Es ist ja möglich, dass sie das eine Weile so gehandhabt haben. Dann kann durchaus der Eindruck entstehen, dass dies doppelt kassiert wird. Grundgebühr UND Zählerkosten separat. Zum Zeitpunkt des Tarifabschlusses kann das so gewesen sein.
Oder -auch möglich: Der Vertrag läuft schon so lange, dass er mit „Scheibenzähler“ gebucht wurde, und die mMe oder die iMe später eingebaut wurden. Dann reicht eprimo die neuen Kosten einfach an die Kunden weiter. Was legitim wäre, wenn es der Tarif nicht ausschließt. Und die Kosten für den alten Zähler rausgerechnet wurden.
Ja, so etwas gibt es.
Man muss aber auch dazu sagen, dass das maximal 20 Euro im Jahr für den Messstellenbetrieb sein dürfen - also (für mich) noch kein Grund die Gelbe Weste anzuziehen. ![]()