Die Frage ist, wer Schuldner ist. Der Leasinggeber ist ja lediglich Eigentümer der Sache. Der Kunde hat das Auto beim Händler und dieser hat das Auto wiederum beim Hersteller bestellt. Der Händler als Ansprechpartner für den Hersteller hat also lediglich den Leasingvertrag vermittelt. Du hättest ja auch in Bar zahlen können. Bei der Gewährleistung ist dann auch der Händler bei Sachmängeln verantwortlich und nicht der Leasinggeber.
Desweiteren liefert Dir auch der Händler das Auto aus, nicht der Leasinggeber. Das ist ja bei jedem Geschäft so, auch beim Kauf eines Fahrrads oder eines Möbelstücks, egal ob geleast oder finanziert oder in Bar bezahlt.
Ich habe gerade kurz meine Frau dazu interviewt, sie würde auf die Schnelle auch den Händler als Schuldner für den Verzug des Herstellers sehen, nicht den Leasinggeber
Das ist eigentlich ganz einfach zu klären. Schuldner ist immer der Vertragspartner. Wenn dies der Leasinggeber ist, ist auch er der Schuldner, da man ja mit dem Händler oder Skoda in keinerlei Vetragsverhältnis steht. Alles andere Regeln die Vertragsbedingungen sowie die allgemein geltenden rechtlichen Vorschriften.
Falls es soweit kommt, kann man also auch nur den Verklagen, mit dem man den Vertrag hat. Mit Händler und Skoda müsste sich dann der Leasinggeber rumschlagen.
Ich kann ja, da es dieses Mal ein Dienstwagen ist, auch nicht ins AH gehen und dort auf den Putz hauen. Ich habe keinerlei Vertragsverhältnis mit dem AH, jedeglich meine Firma, die wiederum mit mir einen Dienstwagenüberlassungsvertrag abschließt.
Aber auch ich war gestern mal bei uns in der Geschäftsleitung, mit der Bitte um Nachfrage, ob der UVP eingehalten wird bzw. wann mit dem Fahrzeug zu rechnen ist.
Intressant war auch, dass sich ein anderer Kollege Anfang des Jahres ein Enyaq RS Coupe bestellen durfte, weil das AH meinte, die würden mit reingeschoben und wäre deutlich früher da als ein "normaler" Enyaq. 
Schauen wir mal ob es eine Aussage gibt. Ich mach mein Auto die nächsten Tage erstmal verkaufsbereit. Die neue Einbauküche will ja auch bestellt werden. 