ja aber ich kann mir nicht vorstellen das der Entwurf so bleibt, da kann man ja immer mit dem Händler gemeines Sache machen und der stellt immer eine Rechnung unter 65.000 aus und der rest des Autos wandert anderweitig an ihn und schwups bekommt man zusätzlich Förderung, obwohl das auto einen Listenpreis von sagen wir 75.000 hat aber da ein einmaliger Sonderhaus Rabatt irgendwie zustande kam.
Der Händler hat ein Interesse ein Auto zu verkaufen und der Käufer hat ein Interesse zusätzlich noch Förderung abzugreifen also sind sich die beiden schon mal einig.
Der Entwurf sieht vor, dass ab 2023 individuell eingeräumte Rabatte für die Einhaltung der 65k€-Grenze nicht gelten. Es kommt auf den Listenpreis der bestellten Konfiguration an. Ich denke nicht, dass sich ein Händler dazu hinreissen lassen wird, eine Rechnung mit falschen Preisen auszustellen, um die (erschlichene) Förderung zu ermöglichen.
Wir können hier nur den aktuellen Entwurf diskutieren. Darüber zu reden, ob dieser so kommt oder was daran noch geändert werden sollte, ist müßig...