Vielleicht interessant für alle „Nicht-Leasingnehmer“, die den BAFA Antrag selbst stellen.
Im Antrag versichert man, dass man den Nettolistenpreis des Basismodells (Kfz-RG / BAFA-Liste) abgeglichen hat. Auf der BAFA Seite steht ferner, dass einmal eingereichte Rechnungen nicht mehr korrigiert werden können.
Meine Rechnung weißt hinter dem Komma 38 Cent aus, die Liste 39 Cent. Streng genommen sind die Beträge also nicht identisch.
Das Autohaus kann keine andere Rechnungen ausstellen, da die Daten für die Rechnungslegung von Skoda im System hinterlegt sind.
Ich habe nun auf diese Differenz hingewiesen und eine gleichlautende Erklärung im Antrag als pdf-Datei hochgeladen.