Bin bis jetzt damit 702000 km gefahren
Aah, der Kilometerkönig... 🤭
Bin bis jetzt damit 702000 km gefahren
Aah, der Kilometerkönig... 🤭
Solange alles über einen Zähler läuft, sehe ich das auch so. Wenn es aber einen zweiten Zähler gibt, ggf. als Zählerkaskade, z.B. nur für Wallbox und Wärmepumpe und dieser zusätzliche Zähler zusätzliche Kosten verursacht, dann sollte man das mit berücksichtigen. Wobei man das dann aber schon vorher durchgerechnet hat, bevor man sich für sowas entscheidet. Die zusätzlichen Kosten sollten dann durch einen günstigeren Tarif für diese Verbraucher getragen werden.
Die Katherina rechnet ja nur noch mit 600TWh Jahresverbrauch in Zukunft. Da dürfen jetzt halt nicht mehr so viele E-Autos und Wärmepumpen dazukommen... 🙈
Der Gedanke ist ja grundsätzlich erstmal richtig. Aber je nach Einzelfall kann der Aufschlag wirklich vernachlässigbar klein werden. Wallbox in Eigeninstallation (fachliche Kenntnisse natürlich vorausgesetzt) und dann ein Modell, das PV-Überschussladen erst ermöglicht und durch diese Optimierung nicht unerheblich Kosten spart. Aber das ist natürlich nicht der Normalfall... 🫠
Meine Frau wurde schon mal blöd angemacht, sie solle sich doch mit ihrer E-Karre gefälligst auf die dafür vorgesehenen Parkplätze stellen und keinen normalen Parkplatz blockieren (obwohl sie gar nicht laden wollte). Der Parkplatz hat 2 Stellplätze mit 22kW Lader. Die nicht E-Fahrer kennen sich noch viel weniger damit aus.
Ich glaube, du bist da einem ganz großen Skandal auf der Spur... 😉
Seht es doch mal so: Der Enyaq (und alle anderen MEB-Fahrzeuge) kommen ab Werk ohne Frunk. Wer einen braucht, kann ihn nachrüsten. So kann jeder das bekommen, was er will oder braucht. Einen Tesla z.B. kriegst du gar nicht ohne Frunk. Wer den dort nicht braucht, hat ihn da also völlig unnötig mitbezahlt... Geht mir beim A6 ähnlich. Der hat einen, und genutzt habe ich ihn bisher genau ein Mal, obwohl es da auch ohne gegangen wäre. 🫶
Soweit lassen es die Hersteller doch gar nicht kommen. Notfalls wird alles über einen großzügigen Vergleich geregelt. Eine Grundsatzentscheidung zugunsten des Kunden wäre der worst-case und ist aus Sicht der Hersteller unter allen Umständen abzuwehren.
Aber die 365-Abos werden doch zusätzlich zu den bisherigen Abos angeboten, oder? Dann gäbe es doch erstmal keinen Grund zur Aufregung... 🤔