Die Seitenscheibe beim Fahrer durch Einbrecher. Ist nicht ganz kaputt gegangen, erst beim 30. Auto hatte er Erfolg.
Konnte sich der Einbrecher nicht mal einen Federkörner leisten?
Selbst in der Branche sinkt das Qualifikationsniveau...
Die Seitenscheibe beim Fahrer durch Einbrecher. Ist nicht ganz kaputt gegangen, erst beim 30. Auto hatte er Erfolg.
Konnte sich der Einbrecher nicht mal einen Federkörner leisten?
Selbst in der Branche sinkt das Qualifikationsniveau...
Alles anzeigenWie du meinst ... aber egal.
Wie die Rechtslage in Deutschland aussieht, beschreibt hier die Zeitschrift TEST.
https://www.test.de/Blitzer-Ap…arfallen-legal-4417419-0/
Vom ADAC gibt es ähnliche Artikel bzw Aussagen.
Genau wie ich schrieb: die Nutzung mit dem Navi und auf dem Handy durch den Fahrer ist illegal. Die ehemals unklare Formulierung mit der Nutzung von Geräten, die dazu bestimmt sind vor Kontrollen zu warnen (was ja für Navis und Handys nicht zutrifft) gibt es nicht mehr.
Aber mein Vermieter stattet auf Wunsch und Kostenübernahme meinen Stellplätze in der Tiefgarage auch mit einer Wallbox aus. Vorbereitet wäre es schon.
Wie weit vorbereitet? Wenn z.B. die Kabel schon fix und fertig am Stellplatz liegen, würde ich nicht lange fackeln. Da gibt es die Wallbox doch quasi umsonst.
"Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, .."
Ich meine gelesen zu haben, dass es auf die Formulierung "... das dafür bestimmt ist" ankommt. Das gilt also für Geräte, der einziger Zweck oder Hauptzeck es ist, davor zu warnen oder zu stören. Das sieht bei Handys eben anders, deren Hauptzweck ist das eben nicht.
Das ist die alte Formulierung. Der aktuelle Text schließt Navis und Handys explizit ein.
Hatte ich gestern auch. Startpunkt: Flüela Hospiz:
Das blaue Auto rechts neben dem Gebäude ist meiner.
Ziel: S-Chanf, ca. 1.000 Höhenmeter tiefer...
Ich meine bei einem gesetzten Ziel von 80% auch schon diese Meldung gesehen zu haben.
Deswegen das "mehr" in Klammern.
Hat aber nix mit der Frage zu tun. Ich wollte nur sagen, das man die Baustelle sicher auch besser planen kann...
Kann man. Wenn die lästigen Budgets und der Zwang zur Wirtschaftlichkeit nicht wären...
Ich verstehe diese Baustellen in letzter Zeit nicht, sowas kenne ich von früher nicht, da hat man immer irgendwie die Möglichkeit gehabt aufs Grundstück zu kommen.
Dann sollte die Kommune zwei Angebote von der Baufirma einholen. Einmal mit, einmal ohne ständige Zufahrtsmöglichkeit. Wenn die Anwohner das wünschen, kann ja die Preisdifferenz auf diese Anwohner umgelegt werden.
Ja, früher. Als die öffentlichen Kassen ein unendliches Füllhorn waren. Als innerhalb eines Jahres E-Werk, Gasversorger und Kabelfernsehen nacheinander in den selben Graben gelegt wurden. Der dafür natürlich jedes Mal neu ausgehoben und nach dem Verlegen der eigenen Leitung wieder zugeschüttet und neu gepflastert wurde. Das waren noch Zeiten...