Mein Kenntnisstand:
Beweislastumkehr nach 6 Monaten gibt es nur bei der Gewährleistung, bei der Garantie garantiert Dir der Hersteller die Funktion über die Garantiezeit hinweg.
Ergänzung: die Garantie ist freiwillig und der Hersteller kann die Bedingungen dafür bestimmen. Er kann z.B. durchaus die Garantie verweigern, wenn die Inspektion nicht beim Vertragshändler durchgeführt wurde, die Gewährleistung aber nicht.
Da kommen dann so Stilblüten heraus wie, dass die Garantie gegen Durchrosten nur bei Durchrosten von innen nach außen gilt.