Beiträge von Hannes1971
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Ich schaue mir bei Dienstreisen die Route vorher mit ABRP oder Goingelectric an. Letztendlich fahre ich nach Navi. Die Vorschläge von ABRP (lade an Ort A von 23% auf 67% damit Du an Ort B mit 20% ankommst, wo Du dann auf 71% lädst um ans Ziel zu kommen) sind mir zu akademisch. Allerdings betrachte ich den Ladevorschlag des Navis eher als Vorschlag, in den meisten Fällen suche ich mir eine geeignetere Ladesäule entlang der Route mit dem Navi manuell.
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Das waren jetzt nur die CCS mit 50kW oder mehr auf der von dir genannten Strecke "ohne" Lader.
Wechsle mal deine App - die scheint nix zu taugen.
BTW: Ein voller iV80 fährt die Strecke rund 4x bis er laden muss.Ich hatte explizit >100 kW angeführt. An 50 kW fahre ich nur, wenn ich mal schnell 50 km brauche. Also alles unter 50 kW fällt schon mal raus, Lidl, Kaufland und Aldi fallen sowieso raus, da wegen Ladeschnorrern nicht sicher planbar.
- Aach: da habe ich sogar schon geladen, leider 17 km weg von der nächsten AB-Abfahrt, also 34 km Umweg -> zählt nicht.
- Eigeltingen: auch 12 km weg von der AB, man könnte aber über den Ladepunkt Richtung A81 fahren, statt A98. Wäre in Betracht zu ziehen.
- Hegau West: falsche Fahrtrichtung. In Hegau Ost erwartet einen eine kümmerliche 22 kW-Wallbox...
- Comfort Charge Rottweil: 7 km von der AB weg in der falschen Richtung, Innenstadt
- Dietingen: weitab der Route
- Comfort Charge Offenburg: da bin ich schon zu Hause, da brauche ich nicht mehr laden.
Die Route fahre ich regelmäßig. Dann sehe ich zu, dass ich auf dem Hinweg in Hegau West noch einmal volllade, auf dem Rückweg ist nachladen stets mit Umwegen verbunden.
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Wir halten also fest: Außer dir dürfte niemand ein Problem haben, denn selbst mit dem schwersten Gasfuß kommt man mit 77kWh in der Regel weiter als 80 Kilometer....

Wenn man aus Richtung Bodensee nach Hause fahren will, muss man sich rechtzeitig überlegen, ob man noch nach Hause kommt. Entlang der A98 und der A81 gibt es bis nach Offenburg keinen einzigen HPC >100 kW. Ach ja, in Zimmern ob Rottweil gibt zwei 50 kW-Lader bei Kaufland und bei Aldi.
Auch der Tourist im Hochschwarzwald könnte ein Problem bekommen, wenn er keine Lademöglichkeit an seiner Unterkunft hat...
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Da hatte ich bisher keine Probleme. Wo genau vermisst du denn im Schwarzwald einen HPC?
An wie vielen HPC >100 kW kommt man doch gleich auf der Fahrt von Offenburg nach Rottweil vorbei?
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Wenn es ein Firmenwagen ist spielt der Mehrpreis doch keine Rolle oder? (Also von 60 auf 80)
Werde ich so mal meinem Chef vortragen. Beim Nachfolger, der dann gerne ein 80X sein darf

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Das Verhalten meines Eny kürzlich finde ich noch merkwürdiger; Obwohl nachts Tempo 30 vorgeschrieben wollte er unbedingt 50 fahren und ab dem Schild für die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung wollte er nur noch mit 30 weiterfahren (ist eine Straße bei uns in der Stadt und die Schilder sind in keiner Weise neu).
Mein Wohnort ist komplett 30-Zone. In der Hauptstraße und allen Straßen südlich davon fährt der Enyaq brav 30, biegt man von der Hauptstraße in Richtung Norden ab, beschleunigt er plötzlich auf 50. Saugefährlich!
Ich habe das bei HERE bereits überprüft und korregiert, das Tempo war tatsächlich falsch hinterlegt. Allerdings "vergisst" der Enyaq dennoch das "Tempo 30-Zone"-Schild am Ortseingang und ihm fällt nicht auf, dass er gar nicht an einem Aufhebungsschuild vorbeigekommen ist. Fährt man von Norden her in den Ort, dort wo das 30-Schild direkt an einer mit 50 hinterlegten Straße steht, fährt er korrekt 30. Bis man abbiegt, dann beschleunigt er wieder auf 50...
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Test:
Tilde: ~
Minus: -
Interessant. Im Browser ist die Tilde ein verlängertes Minus, im Handy ist die Tilde eine Tilde.
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Ich fürchte dafür kann derzeit kein Hersteller garantieren. Die Konzerne sind froh wenn die Autos betriebsbereit gefertigt werden können.
Schaut mal hier. Das dürfte für Skoda genauso gelten.
Habe es noch mal als PDF angehängt, falls der Artikel hinter der Bezahlschranke liegt...
Edit: klappt auch nicht. Also gut. Tenor des Artikels: der Autohersteller darf nicht einfach bestellte Merkmale streichen, unabhängig davon ob er die Nichtverfügbarkeit zu verantworten hat oder nicht. Der Kunde hat dann das Recht zur Wandlung.