Allerdings konnte ich die Tür nicht komplett aufziehen ohne den Griff zu betätigen.
(Wenn ich mich recht entsinne - liegt schon über ein Jahrzehnt zurück).
Ich meine auch, dass es Vorschrift ist dass die Verriegelung der Tür zweistufig sein muss. So, dass wenn die erste Stufe aufspringt (ohne Betätigen des Türgriffs) die Tür von der zweiten Stufe abgefangen wird.