Ja am Thüringer Wald wäre mein erster normaler Ladestopp geplant das sind gute 270km ist das realistisch oder sollte ich lieber vor dem Rennsteig noch mal Nachladen ?
Mit einem 80er? Sollte kein Problem sein, wenn Du den Gasfuß zügeln kannst...
Ja am Thüringer Wald wäre mein erster normaler Ladestopp geplant das sind gute 270km ist das realistisch oder sollte ich lieber vor dem Rennsteig noch mal Nachladen ?
Mit einem 80er? Sollte kein Problem sein, wenn Du den Gasfuß zügeln kannst...
Die Vorteile, und sei es nur eins, überwiegen keine Vorteile.
Jetzt wird es philosophisch...
[...] aber soweit ich weiß es gibt keine fixen allgemein gültigen Vorteile
Die Erlaubnis zur Benutzung entsprechend gekennzeichneter Ladesäulen würde ich schon als einen solchen Vorteil betrachten...
Ohne E-Kennzeichen darf man nicht parken, wenn die Plätze mit dem Zusatzzeichen Z 1010-66 oder Z 1024-20 gekennzeichnet sind. Nicht einmal dann, wenn das Ladekabel steckt...
Der Eny braucht 99% Akku für 272km oder ist da noch Angstreserve mit drinnen ? Wenn nicht muß ich wohl die Strecke anderst planen
Ach was. Bei moderater Fahrweise (130 km/h mit Tempomat) komme ich mit dem 80er auf der AB immer 300 bis 320 km weit, bevor ich einen Ladestopp einlegen muss.
Weiß ich doch…wie gesagt: Probiert es aus mit der Finanz - Behörde. Die mobile Ladestation steht auf der Fahrzeugrechnung mit entsprechender FIN, also durchaus zuzuordnen.
Best luck!
Das würde ich hier knallhart drauf ankommen lassen. Wenn etwas nicht dem Fahrzeug fest zuordnebar ist, im Sinne dass ich es jederzeit aus dem Auto nehmen und mit einem anderen Auto verwenden kann, ist das der Ladeziegel.
Andersherum argumentiert: müsste man die nachträgliche Anschaffung eines Ladeziegels dann auch beim Finanzamt anzeigen und dem BLP zurechnen? Wohl kaum...
Wird die Sonderausstattung (z.B. Navigationsgeräte, Diebstahlsicherungssysteme) nachträglich eingebaut, führen die Kosten hierfür ab dem Monat des Einbaus zu einer Erhöhung des Bruttolistenpreises und damit auch zu einem höheren geldwerten Vorteil aus der Firmenwagengestellung.
Regelmäßige Kontrolle der Bremse auf Erwärmung bei der Rückfahrt setzte ich genauso wie vernünftige Fahrweise voraus.
ionity-eauto-laden-brenner-parkhaus.jpgIch bin jetzt auch gerade aus dem dritten Urlaub mit Dachbox zurück. Eine ganz neue Erfahrung hab ich bei den Ionity-Säulen am Brenner gemacht. Da hab ich bei der Ladeplanung die Rechnung ohne max. Durchfahrthöhe gemacht :-). 2,10m max. Einfahrthöhe. ins Parkhaus mit den Ionity-Säulen. Man fragt sich schon ob Ladesäulen an solchen Stellen sinnvoll geplant wurden. Aber glücklicherweise konnte ich improvisieren ohne Auszupacken und Abzuladen und von außen ranfahren.
Uups...
ich bin letztes Jahr mit Dachbox einfach reingefahren. Glück gehabt...
Jupp. Aber mein Autohaus sieht das anders… 🙈
Mal Zusammengefasst:
Als die erhöhte Ladeleistung noch als Sonderausstattung gekauft werden musste, gab es den PowerPass für ein Jahr ohne Grundgebühr dazu. Später gab es die erhöhte Ladeleistung serienmäßig, damit entfiel auch das kostenfreie Jahr. Gleichzeitig hat Elli dies auch gestrichen. Die "Altlasten", also diejenigen, die noch die erhöhte Ladeleistung etc. als Extra geordert und bezahlt haben, deren Liefertermin nun aber in die Zeit nach der Einstellung des kostenfreien Jahres fiel (und fällt) bekamen zunächst das kostenfreie Jahr nur nach Beschwerde beim Händler oder / und bei Elli, mittlerweile gibt es für diejenigen eben eine Gutschrift von 180 Euro um die Grundgebühr des ersten Jahres auszugleichen.
Diejenigen, die schon mit serienmäßiger erhöhter Ladeleistung ohne Aufpreis bestellt haben, bekommen die 180 Euro nicht mehr.