Da bin ich nicht ganz sicher ob das so rechtens ist, da sie ja Europaweit zu gelassen ist (durch die Zulassung in Deutschland) und ich meine mein Bruder hat gesagt was hier an Zubehör für KFZ gültig ist gilt auch in der Schweiz bei Deutschen Fahrzeugen, das ändert sich natürlich wenn es ein Schweizer Fahrzeug wird (Ummeldung). Mein Bruder ist Schweizer und sollte es vermutlich wisse
Schweiz ist nicht EU. Und die elektronische Parkscheibe ist ja kein Bestandteil des Autos und auch kein Zubehör des Autos (mit ABE und allem).