[...], aber der Prüfingenieur kann und weiß alles!
Aber sowas von!
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Aber sowas von!
Alles anzeigenHallo Community, ich habe eine Frage.
Wir(also meine Frau) hat letzte Woche Ihren Enyaq IV 50 bekommen . (da wir 95% stadtverkehr fahren oder weniger als 200 km am tag reicht der dicke und das Angebot war auch gut.)
Jetzt ist sie total Verzweifelt weil das Teil so langsam lädt und unsere Wallbox kommt erst Morgen.
Der Verkäufer meinte das wir keinen CCS Stecker nutzen können weil er eh nicht schnell laden könnte.
Stimmt das wirklich denn im "Tankdeckel" ist ja ein CCS Stecker drin und im Internet steht überall das der Enyq mit 50kw laden kann.
Jetzt bin ich ziemlich ratlos. was stimmt den jetzt und kann ich mit dem beigelegten Kabel wirklich nur 11 KW laden?
ich hoffe Ihr könnt mir da weiterhelfen.
50 kW kann auch der 50er. Ist zwar nicht wirklich schnell, aber immerhin fast 5x schneller als an der Wallbox oder am AC-Lader.
Natürlich!
Allerdings wird Dein Arbeitsmittel ja auch durch Deine Arbeit erwirtschaftet, oder?
...und noch wesentlich mehr.
Ja, selbstverständlich!
Augen auf bei der Wahl des Arbeitgebers. Aber ich gehe mal davon aus, das bist Du selbst...
Mancher der den z.B den Enyaq von der Firma bekommt , würde ,wenn er den.einen o . anderen D-W selbst bezahlen soll , sich wohl nach einem Polo umsehen !
Wird nicht passieren. Warum sollte ich mein Arbeitsmittel selber bezahlen? Musst Du denn Deinen Laptop oder Bürostuhl bezahlen?
Wie gesagt: das "schlimmste" was passieren kann ist, dass der Privatanteil an den Fahrzeugkosten als geldwerter Vorteil versteuert wird. Mehr ist rechtlich nicht zulässig, auch in Zukunft nicht. Und dank meines Privatanteils von 25 - 30% der Fahrten sehe ich dem gelassen entgegen. Treffen wird das dann nur die, die den Dienstwagen fast nur privat nutzen. Da das die wenigsten sind (auch wenn die in der Neiddebatte immer genannt werden), wird der Staat dann gegenüber der Pauschalbesteuerung kräftig Verlust machen. Wie gesagt: zu Verbrennerzeiten habe ich dank freiwilligem Fahrtenbuch und Versteuerung wie oben genannt jedes Jahr über 1.000 Euro wiederbekommen. Das ist die Differenz zwischen der 1%-Regelung und der Versteuerung der Istkosten.
Denn die Flottenmanager bestellen nach weg fallen der Bafa -Leistungen so gut wie keine , z B , E-Dienstwagen mehr .
In meiner Firma bestellt der Fuhrparkleiter das, was ich bzw. der Geschäftsführer ihm sagt...
Danke schonmal für die Infos, habe dann auch mal gegoogelt, gibt zB das hier:
https://voldtladekabel.de/prod…on?variant=47299097362766
aber 444 €für ein Kabel sind natürlich auch ein Wort ...,
Was dort nicht geschrieben steht: das Gewicht. 30 m 32 A-Kabel wollen schließlich auch gehandhabt und bei Nichtgebrauch irgendwo verwahrt werden.
Apropos Pfützenlicht. Nachdem meine am Anfang des Jahres an beiden Seiten repariert wurden, ist das in der Fahrertür inzwischen schon wieder wellig.
Ehrlich gesagt, ist mir das inzwischen ziemlich egal - am liebsten wäre mir, man würde das Logo ganz entfernen und einfach nur ein Licht auf den Boden werfen.
Das finde ich in seiner Funktion als Pfützenlicht eh einigermaßen sinnlos. Wenn ich die Tür aufmache, schwenkt das Licht von der Pfütze, in die ich reintreten könnte, weg...
Also keine Alternative!
Nicht wirklich. Tesla Y ist durch Kriterium Nr. 4 ausgeschlossen...
ID.4 käme noch in Frage, allerdings führen da dann die weichen Kriterien (Kofferraum beim Enyaq besser nutzbar, Innenraumdesign, Sensortasten statt "echter" Knöpfe) zum Ausschluss.