Dies war auch immer so in den betreffenden Fahrzeugen/Anleitungen erwähnt.
...und bei Nichtbeachten gibt es Beschwerden wegen gebrochener Sperrbolzen mit der Folge, dass automatischen Handbremsen verbaut werden. Vorgeschrieben sind die bis heute meines Wissens nach nicht. Ist ja auch bei Scheibenbremse hinten mit dahinter liegenden Mini-Trommelbremse kein Problem. Da sind dann die Hebelkräfte (Raddurchmesser im Vergleich zum Durchmesser der Bremstrommel) so, dass das Festkleben gar nicht auffällt.
Aber:
[Sachverständigen Modus an]
Dass eine Trommelbremse unter den genannten Umständen festklebt, ist technisch unvermeidbar und so genannter aktueller Stand der Technik. Daher wären Ansprüche vor Gericht auch nur schwer durchzusetzen. Argument Gefährdung: wie konkret ist denn die Gefährdung? Wie viele Unfälle aufgrund klebender Handbremsen hat es denn aktuell mit den MEB und früher, als das noch alle Autos so hatten, gegeben? Fast keine? Danke für das Gespräch...
[Sachverständigen Modus aus]
Ob das die Kundenzufriedenheit steigert, interessiert mich als Sachverständiger nicht. Das ist Sache der Marketingabteilung von VW.