Was in der EU ja auch anders ist: Wenn man eine Katze in die Mikrowelle steckt um sie zu trocknen, bekommt man (vernüftigerweise) keine Entschädigung, weil die Justiz in Europa mehr der Kultur des "menschlichen Ermessens" folgt.
In der EU gibt es den sogenannten "bestimmungsgemäßen Gebrauch". Der Hersteller muss definieren, für welchen Zweck das Gerät gedacht ist und dafür muss es sicher sein. Für alles andere nicht. Nur "Grenzfälle" müssen gesondert erwähnt werden, z.B. dass ein Fön nicht in der Badewanne genutzt werden darf. Es muss aber nicht in der Anleitung stehen, dass ich den Fön nicht zum Kleider trocknen nehmen darf. Der Zweck ist Haare trocknen und nichts anderes.
Aus dem realen Berufsleben: der Hersteller von Schaltschränken muss auch nicht in die Montageanleitung schreiben, dass man die nicht als Aufzugkabine verwenden darf. Wurde sogar gerichtlich festgestellt...
In den USA ist das nicht so. Vereinfacht ausgedrückt muss der Hersteller sich Gedanken machen, welchen Unfug man mit dem Gerät treiben könnte und diesen verbieten.