b) habe noch eine Überraschung dabei
Einen USB-Stick mit Updates auf 4.X für alle Teilnehmer?
b) habe noch eine Überraschung dabei
Einen USB-Stick mit Updates auf 4.X für alle Teilnehmer?
und was steht im blauen Balken? Das übliche Geschimpfe eines Unzufriedenen auf das Navi, Skoda oder den VW Konzern im allgemeinen?
Kann ich nicht sehen, ist bei mir auch gesperrt. Aber ich würde auch nichts anderes erwarten.
Nach 10s wirst Du normalerweise im Mäusekino visuell gebeten, das LR zu übernehmen.
So schnell? Gefühlt is es länger. Lange genug, um eine Wasserflasche aus dem Halter zu nehmen, aufzuschrauben, einen Schluck zu trinken, zuzuschrauben und die Flasche wieder wegzustellen.
Jepp, nach ca. 30 Sekunden fängt er an zu meckern.
Ich habe tatsächlich geschafft durch diverse Versuche den gesamten Ladepark mit 4 Säulen zum Absturz zu bringen.
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Ob Google/Apple das so genau erkennen können, auf welcher Spur noch Bewegung ist?
Muss man ja gar nicht. Wenn aber auf dem gleichen Abschnitt ein Teil der Verkehrsteilnehmer steht und ein Teil fährt kann man da durchaus kombinieren, dass nur eine der beiden Spuren betroffen ist.
In älteren Threads zu dem Thema, ich meine locker 2 oder 3 Jahre her, gab es Erfahrungsberichte, dass man den Fehler mit dem Einschalten der Lenkradheizung triggern konnte.
War bei mir nicht so. Es ist eher so wie weiter oben beschrieben: geht oder geht nicht. Manchmal geht es über 300 km am Stück perfekt, manchmal überhaupt nicht. Meistens geht es eine Teilstrecke problemlos, dann kommt der Fehler und geht auch nicht wieder weg.
Naja, soll mir egal sein. Neue Enyaq, neues Glück...
Und Regress fordert.
Abschließend (wegen OT): nein. Kann sie nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Fahrers, der liegt hier nicht vor. Und dann kann sie auch nur Regress vom Fahrer fordern, nicht vom Versicherungsnehmer. Es sei denn, das Fahrzeug war z.B. in einem nicht verkehrssicheren Zustand. Dann wäre auch der Halter mit im Boot, wenn der Fahrer den Zustand nicht eindeutig hätte erkennen müssen.
Wenn aber dem Versicherungsnehmer lediglich Beitragsrabatte gewährt wurden und er die daran geknüpften Bedingungen nicht einhält, kann die Versicherung lediglich rückwirkend die Rabatte zurückfordern. Mehr nicht.
Genau wie das Problem mit dem Google Maps in Bayern letzte Woche, wo alle von der Autobahn runter sind und durch eine super kleine Ortschaft durch sind!
Was war da?