Das ist wahrscheinlich im Programm 440 der KfW textlich nicht ausreichend ausformuliert:
Als Mieter kannst Du natürlich einen Antrag stellen und auch eine Förderung erhalten, wenn:
- Du mit Einverständnis des Vermieters UND ggf. der WEG die gesamten Kosten der Installation übernimmst inklusive des Aufwands gegenüber dem versorgenden EVU. Dann erhältst Du die Förderung
- Der andere Fall wäre, daß sich die/der Vermieter/Eigentümer, also ggf. die WEG entschließt, selber die gesamte Infrastruktur zu schaffen, also bis hin zur Beschaffung der Wallboxen und diese dann selbst zu nutzen bzw. den Mietern zur Verfügung zu stellen. Dann beantragen sicher die Vermieter/Eigentümer die Förderung bei der KfW und kassieren die Fördermittel. Wie diese Kosten dann auf die Mieter umgelegt werden, ist dann Sache der WEG und ggf. der Vermieter
So jedenfalls interpretiere ich den von Kermit zitierten Auszug aus dem Programm 440.
Ich habe allerdings keine Beispiele parat, wie das WEG's tatsächlich umgesetzt haben.