Beiträge von uldoko

    Meines Wissen sind die von der Herstellern angegebenen Reifendrücke eher die Untergrenze als die Obergrenze, weil bei den relativ geringen Reifendrücken einfach der gefühlte Fahr-Komfort besser ist.

    Das ist richtig. Die Angabe des Herstellers entspricht i.d.R. dem Mindestwert. Daher empfehlen Fachleute allgemein einen höheren Reifendruck. Dieser hat u. a. den Vorteil, dass man nicht so schnell Gefahr läuft, mit zu geringem Luftdruck zu fahren. Außerdem kann auch der Krafstoffverbrauch reduziert werden. Es wird immer wieder festgestellt, dass Fahrer mit zu geringem Luftdruck unterwegs sind und das ist darauf zurückzuführen, dass sie sich bei der (oft zu seltenen) Kontrolle an dem vom Hersteller empfohlenen Luftdruck orientieren. Ich selbst fahre meist mit + 0,3 bar (bei entsprechender Zuladung natürlich mehr). Im ADAC-Text habe ich folgenden Abschnitt hierzu gefunden:

    **Tipp vom ADAC Experten Ruprecht Müller: "Aus Komfortgründen wird meist nur der Mindestdruck von den Herstellern angeben. Eine Erhöhung um 0.2 bar ist beim Komfort kaum zu spüren, reduziert aber den Kraftstoffverbrauch, ohne an Sicherheit einzubüßen." **

    Eine geringfügige Überschreitung lässt sich auch bei vorsichtiger Fahrweise nicht immer vermeiden. Aber Gott sei Dank sind die dann fälligen Strafen in unserem Land noch im Rahmen. In der Schweiz, wo selbst bei kleinster Geschwindigkeitsüberschreitung schon happige Strafen fällig sind kommt es dann schon mal zu einem solchen Bericht; .... Weil sie im Kanton Schwyz mit ihrem Range Rover 43 km/h zu schnell unterwegs war, muss eine Millionärin nun rund 192.000 Euro Strafe zahlen (gesehen in Auto-Zeitung vom 22.01.2019). Ich finde es richtig, wenn das Einkommen/Vermögen in gewisser Weise bei der Strafbemessung berücksichtigt wird.

    Wenn es dumm läuft kostet es bald einen Euro.8)

    2011 von Shell eingeführt verlangen inzwischen zahlreiche Tankstellen Geld für´s Aufpumpen, oft 1 €. Mit dem Rückgang der Verbrenner wird das vielleicht ja eine wichtige Einnahmequelle :)

    Im Stuttgarter Innenraum wurden großflächig ganze Wohnviertel zum Anwohnerparkraum erklärt. Ansonsten ist (außerhalb von Pakrhäusern) nur ein Parken in Parkscheinzonen möglich. Dort wie auch in Nachbarstädten (z. B. Esslingen, Ludwigsburg) habe ich von meinem E-Kennzeichen schon sehr viel prifitiert. Auf einer Seite der Stadt Stuttgart heißt es z. B.


    Im Stadtgebiet Stuttgart dürfen folgende Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum kostenfrei auf allen gebührenpflichtigen Stellplätzen und in Bewohnerparkgebieten abgestellt werden:

    • rein elektrisch betriebenen Fahrzeuge (Batterieelektrofahrzeuge)
    • von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug‐in‐Hybride)
    • Brennstoffzellenfahrzeuge

    Voraussetzung dafür ist, dass die Fahrzeuge die Anforderungen des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen, und mit einem E‐Kennzeichen ausgestattet sind.

    Aber ich lade doch beim tanken;)

    Habe mich von EnbW leiten lassen, die auf ihren Seiten des öfteren von tanken spricht, wie z.B.

    2. Anschließen und auftanken


    Folgen Sie nun den Anweisungen der App. Der Lademonitor zeigt Ihnen den Fortschritt des Ladevorgangs und informiert Sie über die Lademenge und Kosten. Wenn Sie mit der EnBW mobility+ Ladekarte tanken, warten Sie, bis das Display die Anforderung „Blende öffnen, Kabel anschließen" anzeigt. Schließen Sie Ihr Elektroauto an die Ladesäule an. Schon geht's los – der Strom fließt.