D'accord. Allerdings: sollten einmal wirklich ausreichend Ladestationen installiert sein, könnte man das auch als "hier darfst Du parken, wenn Du willst kannst Du auch laden" interpretieren.
Doch, sind sie. Berechtigt sind die Fahrzeuge mit E-Kennzeichen oder blauer Plakette (Ausländer). Wer aus Eitelkeit oder warum auch immer darauf verzichtet, ist halt nicht berechtigt. Da hat jeder die Wahl...
Wenn ich mir die vielzitierte Seite zum Thema Lade-Verkehrszeichen anschaue, wäre ein juristisch korrekte Interpretation das nur e-Fahrzeuge (mit Stecker bzw. e-Kennzeichen) dort mit Parkscheibe max. 3h tagsüber parken können. Für alle anderen Fahrzeuge gilt diese Begrenzung nicht. Warum? Anweisungen die zusammen interpretiert werden müssen gehören auf ein Schild. Sobald da mehrere Schilder übereinander hängen gilt das untere immer nur für das unmittelbar darüber stehende Schild.