Beiträge von juca2011

    Fazit:

    der Enyaq ist im Winter mit seiner Scheißsoftware leider NICHT langstreckentauglich. Wäre wir nicht zu zweit gefahren, hätte ich vermutlich abbrechen müssen.

    Ich bin sooo megafrustriert von diesem Auto. In 2 Jahren verkaufte ich die Scheißkarre.

    mmh, in 2 Jahren könnte vielleicht ich dann meinen Zafira Diesel BJ 2014 verkaufen und würde mich vielleicht dann für deinen Eny interessieren ;) Falls meine Frau ihren bis dahin dann endlich hat. Konzernzentrale Bestellprozesse sind echt gruselig.

    15 km vorher 150 km/h damit der beschissene Akku warm wird.

    Auch wenn du mit deinem Eny nicht zufrieden bist, eine nicht so extreme / exkremente Wortwahl wäre schon schöner. VAG hat mit der nicht wirklichen Akkukonditionierung leider was unfertiges ausgeliefert. Anscheinend wollte man schnell auf dem Markt sein. Ich hoffe aber auf die neue Software, dass sich das dann erledigt hat.

    What??? Davon stand im neulich erhaltenen Infoblatt des Finanzamts aber nichts...


    Dann lass ich es weiterlaufen, bis die Anlage vollständig abgeschrieben ist. Bislang halten sich Gewinne und Kosten (inkl. Zinsen und Abschreibung) in der EÜR in etwa die Waage. So viel Arbeit ist das Eintippen der aktuellen Werte in die EÜR nun auch wieder nicht.

    Kanzlei Gansen Grohe Lenzen – Kleine Photovoltaikanlagen: Betreiber können sich Gewinne rückwirkend steuerlich aberkennen lassen

    Betreiber entsprechender Anlagen können bei ihrem Finanzamt schriftlich beantragen, dass ihre Anlage in allen offenen (änderbaren) Veranlagungszeiträumen als Liebhabereibetrieb eingestuft wird. Die Ämter sollen dann aus Vereinfachungsgründen ohne weitere Prüfung von einer fehlenden Gewinnerzielungsabsicht ausgehen. Gewinne und Verluste sind dann rückwirkend steuerlich abzuerkennen, soweit die Einkommensteuerbescheide verfahrensrechtlich noch änderbar sind (z.B. aufgrund eines Vorbehalts der Nachprüfung oder einer Vorläufigkeit). Für künftige Steuerjahre muss der Betreiber dann keine Anlage EÜR mehr abgeben.


    D.h. wenn deine Steuerbescheide nicht mehr vorläufig sind tut's auch rückwärts nicht mehr weh.


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    Nur bis zum Ende der Festsetzungsfrist dürfen bestandskräftige Steuerbescheide geändert bzw. Steuerbescheide überhaupt noch verschickt werden. Die Festsetzungsfrist (Verjährungsfrist) beträgt gemäß § 169 AO im Normalfall 4 Jahre, bei leichtfertiger Steuerverkürzung 5 und bei Steuerhinterziehung 10 Jahre. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem Sie Ihre Steuererklärung eingereicht haben (§ 170 Abs. 2 Nr. 1 AO).


    Sie geben Ihre Steuererklärung 2015 im Jahr 2016 ab. Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des 31.12.2016 und endet vier Jahre später mit Ablauf des 31.12.2020.

    So richtig interessant wird das erst, wenn meine Frau auch auf BEV umsteigt. Dann kommt auch eine zweite, intelligentere Wallbox (Zappi oder Open WB) und der PV-Strom bleibt meiner Frau vorbehalten. Spätestens dann wird auch die PV-Anlage auf Liebhaberei umgestellt...

    Was meinst du mit Liebhaberei? EUR oder KUR? Eine noch nicht abgeschriebene PV bei der EUR auf Liebhaberei umzustellen kann im schlimmsten Falle zur Rückabwicklung der bisherigen Abschreibungen führen :( und KUR frühestens nach 5 besser noch nach 6 Jahren sonst ist die Erstattung der USt der Anschaffung auch zurückzuzahlen.

    Deine Wallbox hängt also an einem eigenen Zähler um zu verhinden, dass über PV geladen wird?

    Übernimmt der AG die Grundgebühr?

    Noch sind Wagen und WB nicht da und der Arbeitgeber hat seine WB-Abrechnungsmodelle noch nicht an die fehlende Förderung angepasst. Aber wenn der Zähler nicht vom AG getragen wird kann man ihn immer noch als Werbungskosten absetzen, darüber wird ja dann nur dienstlich geladen werden.

    Zum Thema PV: Ich vermute das geht auch einfacher. Die Wallbox zählt ja nur stumpf die verbrauchten kw/h, unabhängig ob der Strom über PV oder dem Versorger geliefert wird.

    Ich müsste ja dann zusätzlich noch einen Nachweis erbringen, aus welche Quelle der Strom beim jeweiligen Ladevorgang stammt.

    Vorsicht, nach aktueller EEG ist das liefern von PV-Strom an dritte, der Wagen gehört ja nicht dir, EEG-Umlage- und Stromsteuerpflichtig ;) Und das mit dem Nachweis der Stromquelle ist genau eins der Probleme dabei. Bei uns wird's daher wohl ein zusätzlicher Stromzähler im Verteiler

    Eure Erklärungen sind alle richtig, aber der falsche Ansatz.
    Bei 1 km Fahrtstrecke ist der Bäcker etwa 500 m von frankie entfernt. Das ist eine Strecke, für die man nicht den Wagen nimmt (weder Verbrenner noch BEV). Dafür geht man zu Fuß ;)

    Je nachdem wie gut man zu Fuß ist ;) bei mir deswegen auch bei solchen Kurzstrecken das Auto wenn's Wetter für's Fahrrad nicht passend ist.