Alles anzeigenIch habe gefragt ob mir das Autohaus im Tagfahrlicht das Rücklicht mit Codeieren kann, das ist die Antwort:
Technisch möglich, allerdings erlischt bei einer Umcodierung sofort die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.
Zusätzlich kann es bei einem Garantie/Gewährleistungsantrag zu einer Ablehnung kommen, da im Steuergerät
bewusst etwas verändert wurde, was so nicht vorgesehen ist.
Den Sicherheitsgedanken dahinter verstehe ich voll und ganz, aber die EU hat hier bei der Fahrzeugzulassung
strikte Richtlinien und lässt leider keinen Raum für solche individuellen Maßnahmen.
so ne aussage hab ich auch mal bekommen, als ich die Heckklappe vom superb umcodiert haben wollte, dass ich sie von innen auch schließen kann.
Aussage, nein dann erlischt sofort die Betriebserlaubnis, da es TÜV relevant wäre.
Hab mal den TÜV Prüfer meines Vertrauens daraufhin angerufen (Kommilitone), aussage vom TÜV war, dass interessiert mich nicht und ist auch nicht Sicherheitsvorkehrungen relevant ob man die Hecklappe von innen schließen kann.
Das gleiche wird bei dir der Fall sein, wo ist der unterscheid ob bei Tagfahrlicht nur die Front leuchtet oder beides und jetzt nochwas zusätzliches verrücktes, stell dir vor du schaltest auch noch as licht ein und alles leuchtet.
Also das ist die typische mauer Taktik der skoda betreibe, ich verstehe sie nicht und sie ist unbegründet.