Nils22 michael_80iV : Michael hat Recht. Aktuell und bis Ende des Jahres wird sich bei der Förderung nichts ändern, so dass weiterhin das Datum der Zulassung gilt. Ich habe in den vergangenen Wochen in verschiedenen News "aufgeschnappt", dass viele dafür plädieren, das verbindliche Bestelldatum anstatt das Anmeldedatum als Kriterium der Förderung heran zu ziehen, weil die Lieferzeiten immer länger werden. Aber offiziell wurde noch nichts angpasst. Sorry, dass ich aus den News falsche Schlüsse gezogen habe.
Das nach Bestelldatum das geregelt wird hat der Habeck aber immer eine Klara Absage erteilt. Das hätten sie mehrfach diskutiert, aber dabei wäre die Betrugsmöglichkeit einfach zu groß.
Ist ja auch klar man reicht dann einen Kaufvertrag beim Bund ein der unterschreiben ist von 2 Parteien, dem Käufer und dem Händler, Problem ist nur das sich Käufer und Händler immer einig sind, der Händler will verkaufen und Provision kassieren, der Käufer will Förderung vom Staat, und der Staat steht als dummer dritter dann im Raum.
Soll heissen die beiden Parteien könne ja auch einfach einen vertrag unterschieben auf dem ein Datum eingetragen wird 30.12.1900 um Förderung zukassieren.