Ok, das erklärt es dann natürlich. Wenngleich ich die unterschiedliche Einklassierung (gibt es das Wort?) nicht nachvollziehen kann.
Beiträge von flowerholder
-
-
Bei Verzugsschaden und Rücktritt nicht. Da gibt es kein "mal ein bisschen schimpfen". Es gibt hier lediglich in Verzug setzen oder eben alles mit sich machen lassen.
-
Ggü. dem Bruder Audi Q4 e-tron sind die Werte etwas besser. Passt.
Aber was genau macht den Enyaq denn besser als den VW ID.4? Denn Letzterer hat die besseren Werte laut Webseite. ?
-
1. Willst Du mit Deinem Händler auch in Zukunft gut auskommen (Garantie, Kulanz, Inspektionen)?
2. Würde das in Verzug setzen den Produktionsverlauf bei Škoda CZ beschleunigen?
3. Könnte die durch das Corona-Virus bedingte Chipkrise (Lieferengpässe) höhere Gewalt sein?
1. Der Kunde soll also zum Bückling werden, damit der arme Händler nicht gekränkt ist? Und DAS soll dann eine gute Beziehung für die Zukunft sein? Nun ja...
2. Unwahrscheinlich. Aber allein schon für den geltend zu machenden Verzugsschaden (weitere Reifen, weiterer TÜV, Reparaturen, Leasingverlängerung...) sollte JEDER seinen Vertragspartner in Verzug setzen. Oder sollte man auch diese Kosten einfach schlucken, nur damit der Händler nicht grummelig wird?
3. Könnte, ist es aber nicht. Corona war zum Vertragsschluss lange bekannt und Chipmangel ist Betriebsrisiko. Aber es wird natürlich das erste Argument des Gegners sein. Es wird aber u.a. aus vorgenannten Gründen auch schnell wieder verpuffen, wenn der Rechtsweg dann weiter läuft.
-
Da ich mich aber nicht mit dem Thema beschäftige weiß ich allerdings nicht, ob das Finanzamt vom Listenpreis oder der Rechnung am Tag der Zulassung ausgeht.
FA geht vom BLP zum Zeitpunkt der Zulassung aus. Ganz normales Prozedere.
Dem FA ist es auch völlig bums, was der Kunde verhandelt hat und als Preis bezahlt. Es zählt der Bruttolistenpreis. Am Tag der Zulassung. Seit je her.
Es gibt nun durch die 0,25%-Regelung immer wieder Fälle, dass manch Neunmalkluger sich ein E-Auto für 60.099 Euro BLP konfiguriert, bestellt, sich grinsend die Hände reibt und der Hersteller in der Zeit bis zur Auslieferung aber die Preise erhöht und dann plötzlich ein BLP von mehr als 60k auf dem Papier steht. Aus 0,25 wird dann schlicht 0,50%. Spätestens mit der nächsten Betriebsprüfung.
-
-
-
Welchen Highspeed-Anhänger mit 120er Zulassung fährst du denn?
-
Auch Angestellte und u.U. Rentner zahlen Einkommensteuer, wenn die Einkünfte nach Höhe und Einkunftsart passen.
Nicht im FoG-Traumland.
Und da mir seine Steuergesetze so gut gefallen, bin ich spontan einfach zu ihm gezogen und zahle jetzt auch keine Steuern mehr.
Aber falls es immer noch einer nicht versteht: Ich hatte in #382 schon meine Ansicht zur Versteuerung kund getan.
-
Glaube ich nicht, denn ich erzeuge kein Einkommen. Ich verkaufe etwas, das mir gehört und das nicht gewerblich. Da zählt dieser Freibetrag nicht.
Dein Finanzamt findet deine Ansicht sicher auch genau so lustig wie du.
Ich zahle übrigens auch keine Einkommensteuer. Ich bin nur angestellt und habe keinen Gewerbeschein, ergo nicht gewerblich. Hat mein FA ohne Umschweife akzeptiert.