das glaube ich nicht weil da mit Sicherheit vorraussichtlich davor steht.
Und? Wenn es einen verbindlichen Termin gibt, sind die Fristen kurz und wenn ich mich richtig erinnere, ist eine Inverzugssetzung nicht erforderlich.
Bei einem unverbindlichen Termin gelten die hier schon reichlich diskutierten Fristen, also 6 Wochen bzw. max 4 Monate sowie die Voraussetzung, das man den Händler in Verzug setzt und eine Nachfrist einräumt.