a.) Der Vertrag, der mir vorgelegt wurde bezieht sich nur auf den Händler, entbindet jedoch nicht den Hersteller von seiner Gewährleistung
Wenn der Vertragspartner ein Skoda Händler ist, hast du gegenüber Skoda (Hersteller) keine Gewährleistungsansprüche, sondern ggf. nur Garantieansprüche (das ist allerdings eine freiwillige Leistung).
So zumindest mein Kenntnisstand, bin allerdings kein Jurist....