Beiträge von jamur

    Das ist aber arg um die Ecke gedacht!


    Ich kann da genau gar keinen Fehler entdecken und lediglich den Hinweis, dass die Tarife je für ein Jahr gelten. Das finde ich fair, denn eine Preiserhöhung muss ja auch für Elli möglich sein - eben immer frühestens ein Jahr nach Abschluss.


    Nach einem Jahr gilt eben: Enyaq - no package. Im ersten Jahr eben Enyaq - DC package.

    Wenn die mögliche Preisanhebung damit gemeint wäre, hätte sie den Hinweis auf Folie "Other" doch ebenfalls anbringen müssen. Das wurde hier im Forum wurde das über mehrere Seite diskutiert.

    Ich hatte es erst anders gelesen und mich dann überzeugen lassen.


    Daher warten wir mal ab. Ich hoffe es, überzeugt bin ich noch nicht.


    Aber da viele das sehr unterschiedlich interpretiert haben, könnte man das sicherlich klarer formulieren.

    Okay, das ist mir neu. Was stimmt denn nicht?


    Auf den Seiten für den Enyaq ist sowohl auf der Seite ohne Package und auf der Seite mit DC-Package ist jeweils als Fußnote angegeben: "* the above tariffs are valid for a period of 1 year after purchase"


    Damit gelten diese Preise nur fürs erste Jahr! Daher ist unklar, wie es nach dem ersten Jahr aussieht und man daher davon ausgehen konnte, dass dann die Tarif gelten, die auf der Seite "other" angegeben sind (also Grundgebühr 17,49 € oder 22,49 €)

    Vielen Dank für dein Engagement, aber die Tarifübersicht ist doch in diesem Thread schon zigmal verlinkt worden. Einfach drauf klicken und man ist geholfen! ;)

    Die Übersicht ist bekannt, aber die Preise nach dem ersten Jahr sind dort eben nicht konkret angegeben. Das ist mehrfach diskutiert worden. ;)


    Daher begrüße ich die Nachfrage und Richtigstellung.

    Ich glaub diese Antwort vom Support bestätigt, dass für Enyaq Besitzer nach dem kostenlosen Jahr der Simply Charge Tarif 4,99€ und der Charge Faster Tarif 9,99€ kosten soll.

    Da ich nicht an einer Wallbox laden kann, fände ich ein Grundpreis von 5 oder 10 Euro okay.


    Danke für die Info

    Kannst du mir sagen, wo ich das genau im Vertrag finde? Ich find‘s einfach nicht ^^ Meine armen Augen.

    Da Skoda noch kein Agenturmodel hat, wird bei einem Fahrzeugkauf /-bestellung der Vertrag mit den Händlern gemacht. Daher können die Verträge (Vorlagen/Muster) abweichen (vom Händler halt abhängig) und du vermutilch bei einem anderne Händler bestellt hast, sieht Dein Vertrag anders aus und vielleicht fehlt diese Passage in Deinem Vertrag.

    Vielleicht ist es anders formuliert?


    Vielleicht hat Dein Händler das in den AGB geregelt. Dann müsste im Vertrag auf diese AGB hingewiesen werden.


    Ich bin allerdings kein Jurist! Bei Bedarf sollte man sich entsprechend beraten lassen.

    Kannst du mir die rechtliche Grundlage nennen? Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass ein Hersteller seine Ausstattungspaket nach Belieben ändern darf und der Kunde es so hinnehmen muss.


    Wahrscheinlich trifft hier eher das Motto, "das haben wir schon immer so gemacht" zu. Und solange keiner was sagt, funktioniert es auch bei der Masse. Oder hat einer von euch beim Familienpaket mit Skoda gesprochen, als die Kindersicherung aus dem Ausstattungspaket genommen wurde und sie der Hauptgrund für die Auswahl dieses Ausstattungspaketes war?

    In meinem Vertrag steht "Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs [...] bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind"


    Wenn man hierzu im Internet sucht, findet man Hinweise darauf, dass es eben auf den Einzelfall ankommt und es Änderungen gibt, die man als Käufer hinnehmen muss, es aber auch Änderungswünsche der Hersteller gibt, die man nicht hinnehmen muss. Ich verstehe das so, wenn beispielsweise das HUD ein wichtiges Ausstattungsmerkmal ist, das aufpreispflichtig ist, kann der Hersteller das nicht einfach weglassen. Die Beweislast für die Unerheblichkeit der Änderung und deren Zumutbarkeit obliegt dem Verkäufer als Verwender d


    "Eine erhebliche Änderung oder Abweichung braucht der Käufer nicht hinzunehmen, auch wenn sie zumutbar ist, eine unerhebliche nur dann, wenn sie ihm zugemutet werden kann. Die Beweislast für die Unerheblichkeit der Änderung und deren Zumutbarkeit obliegt dem Verkäufer als Verwender der AGB." Quelle: haufe.de


    Im Notfall muss man sich einen Anwalt nehmen und den Rechtsweg beschreiten.


    Für meinen Teil bin ich schon fast froh, dass mein Fahrzeug erst im Frühsommer/Sommer kommen soll und ich hoffe, dass sich die Lage bis dahin etwas beruhigt hat und alles so geliefert wird, wie ich bestellt habe.


    Und natürlich ist die Lage für die Hersteller schwierig und natürlich können sie sich keine Teile backen. Aber bei solchen Kaufsummen kann man aber eine bessere Kommunikation erwarten.

    Wie es beim Enyaq RS aussieht steht noch in den Sternen. Geht man davon aus, dass dieser mit dem GTX auf einer Ebene ist wird der RS wohl die 170kw Peak haben und bei 34-35 Minuten landen.

    Habe das auch gesehen und so verstanden. Bin gespannt, was das für den 80x bedeutet. In einem anderen Video wurde der Unterschied anhand des Allrads festgemacht (alle Autos mit 2 Motoren hätten die anderen Akkus) Dann würde das sowohl für den 80x aber auch RS gelten.


    Wir werden sehen, was kommt und vor allem, wann es kommt.

    das Subventionen abgeschmolzen werden glaube ich erst, wenn es im Koalitionsvertrag steht :) so mal ganz generell nicht nur auf eMobilität bezogen.

    Ich denke für Hybride wird die mind. Reichweite auf 80 km erhöht und für BEV wird die Förderung abgeschmolzen.


    Das Dienstwagenmodel werden sie nicht anpacken, weil darüber die meisten Autos verkauft werden.

    Das die Subventionen jetzt abgeschmolzen werden, glaube und hoffe ich auch nicht. Ich bin aber davon überzeugt, dass man die Subventionen nicht per Stichtag (von mir aus 31.12.2025) einstellen wird, sondern innerhalb von 2 bis 3 Jahren abschmelzen wird. Da die Preise der E-Autos durch eine günstigere Produktion der Akkus (hoffentlich) sinken wird, dürfte sich das ausgleichen. Die Frage ist halt, wann die Abschmelzung beginnen wird.


    Ich glaube aber, dass die Förderung von Hybrid-Fahrzeugen als Firmenwagen eingeschränkt wird.


    Aber wir werden sehen ... und bis dahin das Beste hoffen.

    Die Prämie wird meiner Einschätzung noch 2025 von einem auf den anderen Tag komplett eingestellt, sondern abgeschmolzen, zum Beispiel innerhalb von drei Jahren jeweils um 2000 Euro. Und konkret wird hier nachgeschärft, vielleicht die Förderung beim Hybrid gekürzt oder gestrichen.


    Wollten die Grünen die Förderung nicht sogar ausbauen (zusätzliche Prämie für einkommensschwache?) Da wird man die Förderung wohl kaum streichen. Ich hatte bei der Bestellung auch Bedenken ... im Zweifelsfall warten.

    Diese Aussage widerspricht sich selbst.


    Google Maps und vergleichbare Smartphone-Navi-Apps funktionieren auch offline, also in Gegenden ohne Mobilfunknversorgung. Dein Argument ist also nicht stichhaltig.

    Da widerspricht sich nichts, es gibt kein Empfang und dann funktioniert, zumindest mit der Handy App von Google (Google Map) keine Routenplanung, obwohl die Karte offline vorliegt.