Wäre vermutlich gar nicht nötig. Größere Autohäuser (und bei kleineren deren Anwalt) kennen ihre Rechtspflichten vermutlich sehr genau. Widerspruch, in dem steht dass das Autohaus bitte beweisen soll, dass der Schaden bei der Übergabe schon vorhanden war (und nicht erst Stunden oder Tage später) und der Fall dürfte erledigt sein.
Von Europcar in Graz habe ich nach einem entsprechend formulierten Widerspruch (natürlich von meiner dienstlichen Mail mit der dienstlichen Signatur drunter, war ja auch eine Dienstreise) nie wieder etwas gehört.
Aber das Autohaus hat doch in der Regel mit dem Leasingvertrag nichts zu tun. Der Leasingvertrag wird doch mit der Skoda Leasing geschlossen, oder einer anderen Leasinggesellschaft. Die Leasinggesellschaft beauftragt dann einen Gutachter auf die Auswahl habe ich als Leasingnehmer auch keinen Einfluss.
Bei den PKW´s wird mein zukünftiger Skoda das erste Leasingfahrzeug, da lasse ich mich überraschen. Im Nutzfahrzeugbereich habe ich schon zig Fahrzeuge von verschiedenen Herstellern geleast oder mit festem Rückkaufwert gekauft und die wurden dann von den üblichen Organisationen begutachtet und am Ende ist man sich immer einig geworden.