Und gerade die Kombination „Lichtzeichenanlage mit Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts“ (https://www.stvo2go.de/geschwi…eschwindigkeitsbegrenzung) wird von den verschiedenen zuständigen Stellen unterschiedlich gehandhabt.
- An manchen Stellen gibt es kein extra Schild „Aufhebung“.
- An manchen Stellen gibt es ein extra Schild.
Wenn das Aufhebungs-Schild dann auch erst nach einer Kurve oder sogar Kuppe mit Kurve steht, wird einem erst nach Durchfahren der Strecke klar, wie es wohl gemeint ist.
Wegen der Eindeutigkeit gerade auch für die Assistenz-Systeme neige ich dazu, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen immer durch Schilder aufgehoben werden sollten.