Der Fall liest sich interessant:
- Zwischen Deinem Garten in Deinem Eigentum und der öffentlichen Straße im öffentlichen Eigentum gibt es einen 60 cm breiten Pflanzstreifen einer Eigentümer-Gemeinschaft, der Du aber nicht angehörst.
- In Deinem Gartenzaun gibt es eine Türe, die Ihr bereits seit Jahren (?) nutzt, um aus dieser Türe unter Überschreiten des Pflanzstreifen auf den öffentlichen Grund zu kommen.
Daraus sollte ich doch etwas machen lassen:
- Ihr habt seit Jahren schon mal ein von der Eigentümergemeinschaft geduldetes „Überschreitungsrecht“, das schon mal als Gewohnheitsrecht gesehen werden könnte.
- Ein juristisch versierte Person könnte Dich nun beraten, ob Ihr nicht sogar ein Wegerecht habt, hilfsweise ein Anleiterecht oder ein mir nicht bekanntes „Luftraumnutzungsrecht“.
Vielleicht ist ja im Grundbuch auch dazu schon etwas eingetragen?
Und bisweilen sind Eigentümergemeinschaften zumindest in der Mehrheit auch lösungsorientiert.