Beiträge von ottin

    ich hab etwa die letzten 10 Seiten mitgelesen und kann auch die allermeisten Erfahrungen nachvollziehen, weil die aber meist nicht übertragbar sind, würd ich eine neue Anlage lieber selber überschlagen wollen, z.B. mit folgendem Tool


    SUSI - die Strom-Unabhängigkeits-Simulation | Energieinstitut Vorarlberg


    In diesem Tool können viele individuelle Parameter berücksichtigt werden

    z.B. mögliche Ladezeiten E-Auto, Heizung, 2 unterschiedliche Dachausrichtungen, …

    (weil eigentlich für Österreich gedacht würd ich für Deutschland hilfsweise als Klimaregion „Nord - außerhalb von Föhngebieten“ wählen)


    Die graphische Ausgabe samt Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist super, mindestens um ein Gefühl für die Größenordnungen zu bekommen.

    Inselanlage hätte schon auch ihre Berechtigung:

    - könnte finanziell sinnvoll sein, wenn sämtlicher Überschuss nach Laden der Autos sinnvoll verbraucht werden kann (würde noch ergänzen wollen: Heizstab in Warmwasser-/ Energiespeicher)

    - Spaß an der Freude über einen höheren Autarkiegrad kann man schwer in Euros beziffern


    Andererseits ist m.W. 2023 unter 30kWp der bürokratische Aufwand für s Finanzamt und auch die Steuerlast daraus entfallen, so dass eigentlich nur noch der Eintrag ins Marktstammdatenregister und die Freigabe durch den Netzbetreiber zu bewältigen wäre.


    Neben den Anforderungen der Landesbauordnung (v.a. Abstandsflächen, Verfahrensfreie Vorhaben) könnte evtl. noch weiteres zu beachten sein, z.b. eine evtl. Vorhandene Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde oder Belange des Denkmalschutzes, so dass Ich zuallererst kurz mit dem Bauamt der Gemeinde sprechen wollen würde.


    Auf jeden Fall gut find ich die Idee mit dem Gartenkühlschrank:

    die nehm ich mir gerne von hier mit!

    ich würde gerne nachfragen, ob mittlerweile schon jemand den Enyaq genauer inspiziert hat:


    Wie gut ist der serienmäßige Korrosionsschutz, insbesondere in den Hohlräumen?


    Meine Erfahrung mit unseren älteren Fahrzeugen ist, dass man eigentlich fast alles gut instand halten oder ggf. instandsetzen kann, nur nicht Korrosion:

    da wird der zeitliche Aufwand schnell so groß, dass es bei 08/15 Autos unwirtschaftlich wird.


    Ärgerlich vor allem, wenn Korrosion von innen kommt und Nachlässigkeiten in der Versiegelung oder Detailfehler in der Konstruktion der Grund für Rost an genau der gleichen Stelle an sämtlichen Fahrzeugen einer Baureihe sind.


    Als (hoffentlich bald) erster Halter fühle ich mich daher für die entsprechende Vorsorge verantwortlich.

    Mal sehen, wie viele Enyaqs es ins Youngtimeralter schaffen.


    Gute Neuigkeiten für Zulassungen in 2022 !


    Die Verlängerung der Innovationsprämie wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht:


    "Änderung der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen

    (Umweltbonus)
    Vom 24. November 2021

    ......."
    "2. In Nummer 4 Satz 2 (erster Spiegelstrich) wird die Jahreszahl „2021“ jeweils durch „2022“ ersetzt.
    3. In Nummer 4 Satz 5 (erster Spiegelstrich) wird die Jahreszahl „2021“ durch „2022“ ersetzt.

    ......."


    Der relevante Absatz sollte also ab 01.01.2022 folgendermassen lauten:


    "........

    4 Art und Umfang der Förderung

    – Die Finanzierung des Umweltbonus erfolgt zur Hälfte durch den Automobilhersteller (Herstelleranteil am Umwelt-

    bonus) und zur Hälfte durch einen Bundeszuschuss (Bundesanteil am Umweltbonus). Hiervon ausgenommen sind

    neue Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2022 erstmalig zugelassen werden sowie

    junge gebrauchte Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem

    3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2022 erfolgt. Die genannten Fahrzeuge erhalten eine Innovationsprämie, bei

    der der im Folgenden jeweils genannte Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt wird und der Herstelleranteil

    unverändert bleibt. Nicht erfasst hiervon ist der Bundesanteil in der Fassung der Förderrichtlinie vom 28. Mai 2019.

    Ein Antrag auf Förderung durch die Innovationsprämie ist bis einschließlich 31. Dezember 2022 möglich.

    ........"


    War das denn wirklich so schwer?