Nach meiner Kenntnis muss eine WB nur dann durch den Stromlieferanten steuerbar sein, wenn sie 22 KW Leistung hat. Eine 11 KW WB braucht das nicht.
Nö.
Welche Verbraucher betrifft der §14a EnWG?
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) seit dem 01.01.2024 sind Wärmepumpen inkl. Zusatzheizung, nicht öffentliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge (Wallboxen), Anlagen zur Raumkühlung (Klimaanlagen) und Stromspeicher. Diese Geräte sind steuerungspflichtig, wenn sie im Niederspannungsnetz angeschlossen sind, der maximale Leistungsbezug mehr als 4,2 kW beträgt und die Inbetriebnahme nach dem 01.01.2024 erfolgt ist.
https://www.phoenixcontact.com/de-de/14a-enwg
Liebe Grüße
Der Dingens