Moin
Kann es sein, dass der Standort erst dann übermittelt wird, wenn keine Kommunikation mit dem Fahrer zustande kommt?
D.h. wenn der e-Call unbeantwortet bleibt?.
Eigentlich ist das, was da übertragen werden soll, doch definiert (EN 15722 u.a.). Bei einem echten e-call an die 112 dürfte da nicht gefiltert werden, da geht dann allerdings auch der Fehlalarm raus (wobei zu erkennen sein dürfte, ob der Notruf automatisch, oder manuell über die Taste ausgelöst wurde (aber auch dann gehen die Standortdaten mit, denn ansonsten müsste die alarmierte Leitstelle die vom Fahrzeug nachträglich anfordern - die Verbindung existiert ja, der/die verunfallte Fahrer/in muss das Gespräch ja nicht aktiv annehmen - und das umzusetzen stelle ich mir schon schwieriger vor.
Ein erheblicher Teil der Notrufe wird aber nicht direkt bei der Leitstelle landen, sondern über die Servicedienstleister der Hersteller. Da gab es früher durchaus Kritik, wie immer es auch heute aussieht.
Gruß
K.R.