Du hast das Auto vermutlich als "Umzugsgut" genutzt. Da gelten andere Fristen. (Schließe ich aus "bin ich ein paar Wochen Schmuggler...")
Und es war Dein Auto.
Das Auto, das ich als Umzugsgut nutzte, habe ich 2005 nach fast einem Jahr Wohnsitz in der Schweiz innerhalb der zulässigen Frist verkauft, ohne es je in der Schweiz zugelassen zu haben. Den Werkstattwagen aus dem grossen Kanton fuhr ich 2023. Deine Vermutung war also falsch.
Etwas erschreckt bin ich aber schon, dass die vom Werkstattchef genannte Frist so falsch war. Aber wie gesagt: kleine Autos aus dem Nachbarkreis werden in der Schweiz kaum kontrolliert. Alles gut.