Beiträge von SAXI

    , so dass eben Wasser nicht das Problem sein Polosollte.

    Ich bin mir da nicht mehr so sicher.

    Mir ist es unmittelbar nach der Waschanlage aufgefallen, dass sich die Logos auf beiden Seiten auflösen.

    Zwei Tage vorher war ich noch wegen Fehlersuche am Lenkrad in der Werkstatt und habe vorher extra noch geschaut, ob die Logos in Ordnung sind, ansonsten hätte ich sie direkt beanstandet.

    Muss man das dann machen lassen oder kann man auch darauf verzichten?

    Solange es keine vom KBA angeordnete Rückrufaktion ist, kann man darauf verzichten.

    Ob die Werkstätten es bei der Inspektion installieren "müssen" ist sicher auch von der Werkstatt abhängig.

    Und ohne Rücksprache machen sie es bestimmt nicht.

    Meine Werkstatt fragt mich sogar, ob sie das Auto durch die Waschanlage fahren dürfen.

    Einen Fehlalarm weil beim Nachbarn der Rauchmelder durchgehend piept oder die Nachbarin seit 2 Wochen nicht gesehen wurde kann man ja auch nicht in Rechnung stellen.

    Warum nicht?

    Grundlage ist das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes.



    Dort steht im Detail, welche Aufgaben die Hilfsdienste haben, welche davon von den Gemeinden übernommen werden müssen (Vorbeugender Brandschutz, Abwehrender Brandschutz, Menschenrettung,...) und was dem Verursacher in Rechnung gestellt wird.


    Ansonsten müsste ja die Allgemeinheit den kompletten Katastrophenschutz finanzieren.


    Eine schöne Auflistung der Kosten kann man sich hier anschauen:

    Feuerwehrgebührensatzung



    Im Hessischen Gesetzt ab Paragraph 60:


    (3) Für alle übrigen Leistungen, insbesondere in Fällen der Allgemeinen Hilfe, sind die Kosten nach allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen oder nach örtlichen Gebührenordnungen zu erstatten. Kostenpflichtig ist 1. die Person, deren Verhalten die Leistung erforderlich gemacht hat; § 6 Abs. 2 und 3 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung gilt entsprechend, 2. die Person, die die tatsächliche Gewalt über eine Sache oder ein Tier ausübt, deren oder dessen Zustand die Leistung erforderlich gemacht hat, oder die Eigentümerin oder der Eigentümer einer solchen Sache oder eines solchen Tieres; § 7 Abs. 2 Satz 2 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung gilt entsprechend, 3. die Person, auf deren Verlangen oder in deren Interesse die Leistung erbracht wurde, ....

    , es ergibt sich also kein verläßliches Fahrtenbuch.

    Tronity kann kein verlässliches Fahrtenbuch sein, da es die gefahrene Strecke überhaupt nicht kennt (kennen kann), da lediglich der Start und das Ziel der Reise bekannt ist. Ob Du jetzt von Frankfurt über Paris nach München gefahren bist oder den direkten Weg genommen hast, weiß die App nicht.

    Das ist wie beim Verbrauch ein absolutes Ratespiel.

    Tronity greift auf den Server von Skoda zu.

    Mit iobroker beispielsweise kannst Du das auch mehr oder weniger gut selbst erledigen.


    Und meiner Meinung nach sind die Troity Daten komplett wertlos, weil sie rein über den Akku SoC und die eingestellte Akkugröße den Verbrauch raten.

    Die Skoda Schnittstelle gibt leider nichts genaueres her.