Händler stellt sich quer, bitte um Hilfe

  • Ich bin zwar auch kein Freund von "nicht ohne meinen Anwalt", aber irgendwann ist der Zeitpunkt an dem man sich zumindest fundiert informieren sollte. Die Diskussion hier zeigt doch, dass in so einem Forum auch viel Halbwissen und Höhrensagen unterwegs ist.

    Meine Rechtsschutzversicherung hat zumindest einen vorgeschaltetetn Telefonservice mit einem Anwalt am anderen Ende und auch der ADAC hat meines Wissens eine Hilfestellung für Mitglieder.

  • christian h Welches 2. Jahr Gewährleistung?

    beim ADAC steht 2 Jahre sind normal: https://www.adac.de/rund-ums-f…agenkauf/fahrzeugmaengel/



    christian h, das klingt wie ein schlechter Film. Wieso sollst du die verklagen? Auf was bezogen?

    2 Jahre Gewährleistung? Was steht denn im Kaufvertrag?

    so kommt es mir auch vor.

    Im Kaufvertrag steht, dass das zweite Jahr ausgeschlossen werden kann, wenn man sich vor Unterzeichnung darauf einigt.


    Ich bin zwar auch kein Freund von "nicht ohne meinen Anwalt", aber irgendwann ist der Zeitpunkt an dem man sich zumindest fundiert informieren sollte. Die Diskussion hier zeigt doch, dass in so einem Forum auch viel Halbwissen und Höhrensagen unterwegs ist.

    Meine Rechtsschutzversicherung hat zumindest einen vorgeschaltetetn Telefonservice mit einem Anwalt am anderen Ende und auch der ADAC hat meines Wissens eine Hilfestellung für Mitglieder.

    Ich war auch schon am überlegen mal eine erstberatung zu machen.

    Beim ADAC habe ich nur recht allgemeine Aussagen gefunden. Vielleicht rufe ich da mal an.

  • die Beweislastumkehr war mal nach 6 Monaten ab kauf vorbei, ob es sich geändert hat weiß ich nicht.

    https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/gebrauchtwagenkauf/fahrzeugmaengel/


    Es sind jetzt 12 Monate....

  • Danke!


    Ich denke Beweislastumkehr ist inzwischen erst nach 12 Monaten. Aber bin ich da nicht auch sicher, wenn ich belegen kann, dass Fehler schon aufgetreten sind?

    Die BWLU gilt ja gerade eben nicht dafür dass Du das beweisen musst, sondern der Händler. Er muss bei der BWLU beweisen, dass Du das Auto "kaputt gemacht" hast.

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